The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Trauermarsch nach gewaltsamem Tod von ultrarechtem Aktivisten in Lyon

Eine Woche nach dem Tod eines ultrarechten Aktivisten findet am Samstag in Lyon (ab 15.00 Uhr) unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ein Trauermarsch statt. Der 23 Jahre alte Quentin Deranque war bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremen schwer am Kopf verletzt worden und am Samstag vor einer Woche gestorben. Lyons Bürgermeister Grégory Doucet hatte vergeblich versucht, die Veranstaltung verbieten zu lassen.

Epstein-Affäre: Britische Regierung erwägt Andrews Ausschluss aus Thronfolge

Nach der vorübergehenden Festnahme des früheren britischen Prinzen Andrew erwägt die Regierung in London einen Ausschluss Andrews aus der Thronfolge. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitagabend aus Regierungskreisen erfuhr, könnte ein entsprechendes Gesetz nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen gegen Andrew Mountbatten-Windsor auf den Weg gebracht werden. Der Sohn der 2022 verstorbenen Queen Elizabeth II. steht derzeit an achter Stelle in der Thronfolge, hinter Prinzessin Lilibet, der Tochter von Prinz Harry.

Deutsche-Welle-Journalist in Türkei in U-Haft - Bundesregierung fordert Freilassung

Die Bundesregierung hat die Freilassung des in der Türkei festgenommenen Deutsche-Welle-Journalisten Alican Uludag verlangt. "Ich fordere die türkische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass Alican Uludag sofort aus der Haft entlassen wird", erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Freitag in Berlin. Uludag war unter dem Vorwurf der "Präsidentenbeleidigung" sowie der "Verbreitung irreführender Informationen" festgenommen worden. Ein Richter in Istanbul ordnete Untersuchungshaft an.

Zehntausende Muslime bei erstem Freitagsgebet des Ramadan auf dem Tempelberg

Zehntausende muslimische Gläubige haben am ersten Freitagsgebet während des diesjährigen Fastenmonats Ramadan auf dem Tempelberg in Jerusalem teilgenommen. Die Versammlung verlief nach Angaben der israelischen Polizei friedlich. Entlang der Wege der Musliminnen und Muslime hoch zum Tempelberg in der Altstadt waren zahlreiche israelische Polizisten postiert.

Textgröße ändern: