The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab

Der britische Premierminister Keir Starmer lehnt einen Rücktritt wegen der Affäre um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ab. Er werde sich nicht zurückziehen, sagte der Regierungschef am Montag vor Abgeordneten seiner Labour-Partei. Starmer wurde bei der Sitzung mit Applaus empfangen, wichtige Minister scharten sich in der größten Krise seiner 19-monatigen Amtszeit um den Regierungschef.

Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig

Der wegen des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter festgenommene mutmaßliche Täter war einem Medienbericht zufolge am gleichen Tag schon einmal auffällig geworfen. Bundespolizisten hätten den 26-Jährigen am Tag der Tat bereits um 11.50 Uhr in Kaiserslautern aus einem aus Frankreich kommenden TGV geholt, berichtete der "Spiegel" am Montagabend. Zugbegleiter hätten in dem Vorfall die Behörden alarmiert, weil der Mann im Zug gegen eine Tür getreten habe.

Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew

Der britische König Charles III. hat sich "zutiefst besorgt" über die neuen Vorwürfe gegen seinen Bruder Andrew im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre gezeigt. In einer am Montagabend in London veröffentlichten Erklärung sicherte der Monarch zudem der Polizei seine Unterstützung bei möglichen Ermittlungen zu. Zuvor hatte die britische Polizei mitgeteilt, dass sie Berichte prüfe, wonach Andrew in seiner Zeit als britischer Handelsgesandter möglicherweise vertrauliche Informationen an den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben hat.

Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan

Nach den schweren Zugunglücken in Spanien im vergangenen Monat mit fast 50 Toten haben sich die Regierung und die streikenden Gewerkschaften auf einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schienen geeinigt. Vereinbart worden seien unter anderem "Investitionen in die Instandhaltung der Infrastruktur" sowie "das notwendige Personal für deren Umsetzung", sagte am Montag ein Sprecher der Gewerkschaft Semaf nach einem Treffen mit Vertretern des Verkehrsministeriums.

Textgröße ändern: