The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt

Nach dem Amoklauf eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau ist der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Ermittlungsrichter erließ am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie das Polizeipräsidium in Rosenheim mitteilte. Er befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.

13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen

Bei einem Verkehrsunfall in Brandenburg ist eine 13-Jährige tödlich verletzt worden. Der 47 Jahre alte Fahrer und eine Achtjährige wurden schwer verletzt, wie die Polizei in Brandenburg an der Havel am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Mittwochabend auf einer Bundesstraße zwischen Rathenow und Steckelsdorf.

Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet

Nach über zehnjähriger Flucht haben Ermittler aus Nordrhein-Westfalen den Kopf einer mutmaßlichen Bande verhaftet, die mit Scheinrechnungen im Baugewerbe einen Millionenschaden verursacht haben soll. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, wie das Hauptzollamt Duisburg am Donnerstag mitteilte. Die Bande soll jahrelang Firmen aus der Bau-, Gerüstbau- und Gebäudereinigungsbranche mit Scheinrechnungen sowie Schwarzgeld versorgt haben.

Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht

Zwischenerfolg für die Bundesregierung: Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Eilanträge aus der Opposition dagegen scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe gab außerdem grünes Licht für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz. (Az. 2 BvE 4/26, 2 BvQ 47/26 und 2 BvE 3/26)

Textgröße ändern: