The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Amnestiegesetz in Venezuela: Mehr als 1500 politische Gefangene beantragen Freilassung

Nach der Verabschiedung eines Amnestiegesetzes in Venezuela haben mehr als 1500 politische Gefangene ihre Freilassung beantragt. "Insgesamt 1557 Fälle werden umgehend bearbeitet und hunderte Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, werden bereits nach dem Amnestiegesetz freigelassen", sagte Parlamentspräsident Jorge Rodríguez am Samstag (Ortszeit) vor Journalisten. Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz sieht keine automatische Amnestie für politische Gefangene vor, diese muss beantragt werden.

Tausende marschieren im Gedenken an ultrarechten Aktivisten durch Lyon

Tausende Menschen sind in Lyon im Gedenken an den bei einer Schlägerei mit Linksextremen getöteten ultrarechten Aktivisten Quentin Deranque durch die Stadt marschiert. Begleitet von einem großen Polizeiaufgebot zogen am Samstag nach Behördenangaben rund 3200 Menschen durch die Großstadt im Südosten Frankreichs. Viele Demonstranten hatten ihre Gesichter vermummt, nach Behördenangaben zeigten mindestens zwei Teilnehmer den Hitlergruß.

Lebensgefährte unter Verdacht: 35-Jährige in Hagen auf offener Straße erstochen

Nach einem Messerangriff auf offener Straße in Hagen in Nordrhein-Westfalen ist eine Frau gestorben. Festgenommen wurde ihr Lebensgefährte, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilten. Die 35-Jährige lag schwer verletzt auf der Straße, als sie am späten Samstagabend gefunden wurde.

Trauermarsch nach gewaltsamem Tod von ultrarechtem Aktivisten in Lyon

Eine Woche nach dem Tod eines ultrarechten Aktivisten findet am Samstag in Lyon (ab 15.00 Uhr) unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ein Trauermarsch statt. Der 23 Jahre alte Quentin Deranque war bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremen schwer am Kopf verletzt worden und am Samstag vor einer Woche gestorben. Lyons Bürgermeister Grégory Doucet hatte vergeblich versucht, die Veranstaltung verbieten zu lassen.

Textgröße ändern: