The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Neuer US-Geheimdienstkoordinator Clayton vereidigt

Der neue US-Geheimdienstkoordinator Jay Clayton hat sein Amt angetreten. Der 60-jährige Jurist wurde am Dienstag im Beisein von Präsident Donald Trump von Finanzminister Scott Bessent vereidigt, wie ein Video des Weißen Hauses zeigt. Clayton hat damit die Aufsicht über die insgesamt 18 US-Geheimdienste. Zu ihnen gehören der Auslandsgeheimdienst CIA und die Bundespolizei FBI.

Vulkanausbruch in Guatemala: Höchste Warnstufe und hunderte Evakuierte

Wegen eines Vulkanausbruchs ist in Guatemala die höchste Warnstufe Rot ausgerufen worden. Betroffen seien die Regionen Sacatepéquez, Chimaltenango und Escuintla, erklärten die Rettungsdienste am Dienstag im Onlinedienst X. Hunderte Menschen mussten wegen des Ausbruchs des Volcán de Fuego (Feuervulkan) nahe der Hauptstadt Guatemala-Stadt ihre Häuser verlassen.

Feuerwehrleute und Hubschrauber bekämpfen Brand in Naturschutzgebiet in Niederlanden

In den Niederlanden haben auch am Dienstag hunderte Feuerwehrleute versucht, den Waldbrand in einem Naturschutzgebiet nahe der Grenze zu Deutschland zu löschen. Unterstützt von Löschhubschraubern waren rund 300 Feuerwehrleute im Einsatz, wie die Feuerwehr mitteilte. "Im Moment breitet sich das Feuer kaum aus, aber es weht ein starker Wind", sagte der Sprecher der Verwaltung der Provinz Limburg, René van Tulden, am Dienstagnachmittag.

Berliner CSD-Anschlag: "Viele offene Fragen" bei Sitzung von Innenausschuss

"Viele offene Fragen" und neue Vorwürfe gegen die Berliner Justiz: Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner CSD sieht die Opposition die Regierung in der Pflicht und fordert eine Offenlegung der Kommunikation zwischen den Behörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sah sich nach einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Dienstag in seinen Plänen für ein schärferes Vorgehen gegen so genannte Gefährder bestärkt.

Textgröße ändern: