The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Rechter Hardliner De la Espriella als Kolumbiens Präsident vereidigt

Der rechte Hardliner Abelardo de la Espriella ist als neuer Präsident Kolumbiens vereidigt worden. Der 48-jährige Verbündete von US-Präsident Donald Trump legte am Freitag in der südwestkolumbianischen Großstadt Cali den Amtseid ab und trat damit die Nachfolge des linken Präsidenten Gustavo Petro an. De la Espriella will unter anderem den Kampf gegen Guerillagruppen und den Drogenhandel im Land deutlich verschärfen und die Beziehungen zu den USA wieder ausbauen.

Eurojackpot geknackt: Mehr als 32 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen

Ein Glückspilz aus Nordrhein-Westfalen hat den Eurojackpot geknackt und mehr als 32 Millionen Euro gewonnen. Wie die Westdeutsche Lotterie am Freitag mitteilte, bekommt die Gewinnerin oder der Gewinner 32.658.025 Euro. Die richtigen Gewinnzahlen lauteten eins, drei, sechs, 13 und 23, mit den Eurozahlen fünf und sieben.

US-Berufungsgericht bestätigt Aussetzung von Trumps umstrittenen Ballsaal-Plänen

US-Präsident Donald Trump hat bei seinem umstrittenen Ballsaal-Projekt neben dem Weißen Haus eine weitere juristische Schlappe hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte am Freitag die im April von einem Richter angeordnete Aussetzung der Bauarbeiten. Es begründete sein Urteil mit der fehlenden Zustimmung des Kongresses und gab der US-Regierung zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls den Obersten Gerichtshof anzurufen.

Polizei entdeckt Cannabisplantage mit mehr als 900 Pflanzen in Kerpen - Festnahme

Bei einer Durchsuchung in einem Haus in Kerpen nahe Köln hat die Polizei eine Cannabisplantage mit mehr als 900 Pflanzen entdeckt. Ein 40-jähriger Verdächtiger wurde vor Ort festgenommen, wie die Polizei in Bergheim und die Kölner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten. Die Ermittler waren demnach durch einen Zeugenhinweis auf die Plantage aufmerksam geworden. Insgesamt wurden am Donnerstag drei Objekte im Rhein-Erft-Kreis durchsucht.

Textgröße ändern: