The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Verdacht auf Tötungsdelikt: Zwei Menschen von U-Bahn in Hamburg erfasst

In der Hamburger U-Bahn ist es am Donnerstagabend nach Angaben der Polizei zu einem möglichen Tötungsdelikt gekommen: Zwei Menschen wurden an der Haltestelle Wandsbek-Markt von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und getötet. Nach ersten Erkenntnissen hätten beide Personen unabhängig voneinander am Bordstein gestanden, erklärte die Hamburger Polizei am Freitag. Beim Einfahren der U-Bahn habe eine Person die andere gepackt und beide gemeinsam auf die Gleise gestürzt.

Prozess gegen italienische Staatsdiener wegen Schiffbruchs mit dutzenden toten Migranten

Knapp drei Jahre nach einem Bootsunglück mit dutzenden toten Migranten beginnt am Freitag im süditalienischen Crotone der Strafprozess gegen vier Mitglieder der auch für den Grenzschutz zuständigen italienischen Finanzpolizei und zwei Angehörige der Küstenwache. Den Angeklagten wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig auf die Notlage des Bootes reagiert haben.

EU-Länder stufen Revolutionsgarde als Terrororganisation ein und erhöhen Druck auf Teheran

Angesichts der brutalen Niederschlagung der Proteste im Iran haben die EU-Länder die Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach am Rande eines Treffens mit seinen EU-Kollegen in Brüssel von einem "starken politischen Signal", das "überfällig" gewesen sei. Israel begrüßte die "wichtige und historische Entscheidung". Die EU-Außenminister verabschiedeten zudem neue Sanktionen gegen hochrangige iranische Funktionäre.

EU-Staaten stufen Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, die Iranischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste der Europäischen Union zu setzen. Die EU-Außenminister hätten bei ihrem Treffen in Brüssel "den entscheidenden Schritt unternommen, die iranischen Revolutionsgarden als terroristische Organisation einzustufen", erklärte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas am Donnerstag im Onlinedienst X. Als Grund nannte Kallas die brutale Niederschlagung der Proteste im Iran, bei der nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen tausende Menschen getötet wurden.

Textgröße ändern: