The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Autofahrerin in Dinslaken erfasst radfahrende Kinder: Zwei Zwölfjährige sterben

Nach einem schweren Verkehrsunfall sind im nordrhein-westfälischen Dinslaken zwei zwölfjährige Radfahrer gestorben. Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Polizei in Wesel und die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilten. Zwei von ihnen erlagen später ihren Verletzungen.

Duterte soll sich ab November wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten

Der frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte soll sich voraussichtlich ab dem 30. November vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Die Vorsitzende Richterin Joanna Korner teilte am Mittwoch mit, sie sei grundsätzlich "bereit" dem entsprechenden Antrag der Anklage stattzugeben. Allerdings solle vorher erneut die Verhandlungsfähigkeit des 81-Jährigen überprüft werden, fügte sie hinzu.

Zwölfjähriger Radfahrer stirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen

Nach einem schweren Verkehrsunfall im nordrhein-westfälischen Dinslaken ist ein zwölfjähriger Radfahrer ums Leben gekommen. Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg und Polizei Wesel mitteilten.

"Wir schlagen zurück": Polizei und BSI werden im Cyber-Kampf gestärkt

Die deutschen Sicherheitsbehörden sollen künftig bei Cyberattacken zurückschlagen dürfen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit. Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen diesem zufolge Angriffe künftig nicht nur erkennen, sondern auch aktiv gegen Angreifer vorgehen dürfen. "Wir schützen uns und wir schlagen zurück", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Textgröße ändern: