The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben

Im Prozess gegen den als "Ausbrecherkönig" bekannten Kriminellen Antonio Ferrara wegen eines geplanten Raubüberfalls in Bochum ist die für Freitag geplante Urteilsverkündung kurzfristig verschoben worden. Das Brüsseler Gericht teilte ohne Angaben von Gründen mit, es werde seine Entscheidung erst am 5. November verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat 18 Jahre Haft für Ferrara gefordert, der in Frankreich wegen mehrerer Raubüberfälle und versuchten Mordes sowie wegen zweier Gefängnisausbrüche bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt worden war.

Nach Festnahme in Brandenburg: Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft

Der am Donnerstag in Brandenburg gefasste mutmaßliche Russland-Spion sitzt nun in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe den Haftbefehl gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Vadym Y. in Vollzug gesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag mit.

Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate

In einem großen Ermittlungskomplex zu gefälschten Sprachzertifikaten haben bayerische Ermittler sieben weitere Menschen festgenommen. Bei einer Razzia in über 30 Objekten in Nordrhein-Westfalen und München seien am Mittwoch sechs Haftbefehle vollstreckt worden, am Donnerstag dann ein siebter, teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am Freitag mit. Die Ermittlungen in der Sache laufen schon länger, es gibt um die 50 Tatverdächtige.

Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst

Im Falle einer mit 19 Messerstichen getöteten 35-Jährigen aus Hessen haben Ermittler in Polen einen Verdächtigen festgenommen. Bei ihm handelt es sich um einen 42-Jährigen, wie die Polizei Gießen und die Staatsanwaltschaft Marburg am Freitag mitteilten. Er soll die 35-Jährige mit 19 Messerstichen getötet und sich anschließend nach Polen abgesetzt haben.

Textgröße ändern: