The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Philosoph Jürgen Habermas gestorben

Der Philosoph Jürgen Habermas ist tot. Der weltbekannte Intellektuelle starb am Samstag im Alter von 96 Jahren in Starnberg, wie eine Sprecherin des Suhrkamp-Verlags der Nachrichtenagentur AFP sagte. Sie berief sich auf Angaben von Habermas' Familie. Habermas galt als wichtigster deutscher Philosoph der Gegenwart und genoss internationale Anerkennung.

Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"

Nach einer Explosion vor einer jüdischen Schule in Amsterdam hat die israelische Regierung von einer "Epidemie des Antisemitismus" in den Niederlanden gesprochen. Der niederländische Ministerpräsident Rob Jetten reagierte am Samstag auf den "furchtbaren" Vorfall und betonte, für Antisemitismus gebe es in den Niederlanden "keinen Platz". Bei der Explosion in der Nacht zum Samstag wurde niemand verletzt. Bereits in der Nacht zum Freitag hatte es eine Explosion vor einer Synagoge in Rotterdam gegeben.

15-Jähriger entwendet Linienbus in Wiesbaden - und fährt rund 150 Kilometer

Ein 15-Jähriger hat in Wiesbaden einen Linienbus entwendet und ist mit ihm nach Karlsruhe gefahren - eine Strecke von rund 150 Kilometern. Mit an Bord bei der illegalen Spritztour war die 14-jährige Freundin des Jugendlichen, wie die Polizei Wiesbaden am Samstag mitteilte. Am Freitagmorgen habe er den vollgetankten Bus von einem Betriebsgelände im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel entwendet. Die Fahrt endete, als eine Polizeistreife in Karlsruhe den Bus anhielt.

Bürgermeisterin: Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - keine Verletzten

An einer Außenmauer einer jüdischen Schule in Amsterdam hat sich in der Nacht zum Samstag eine Explosion ereignet. Die Bürgermeisterin der Stadt, Femke Halsema, teilte mit, es gebe keine Verletzten und nur geringen Sachschaden. Die Polizei verfüge über Videoaufnahmen von einem Mann, der einen Sprengsatz deponiere. Polizei und Feuerwehr waren demnach schnell am Ort der Explosion im südlichen Stadtteil Buitenveldert und leiteten Ermittlungen ein.

Textgröße ändern: