The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Mutmaßlicher Mädchenjäger des US-Sexualstraftäters Epstein nahe Paris tot aufgefunden

Der französische Modelagent Daniel Siad, ein mutmaßlicher Mädchenjäger des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, ist in der Nähe von Paris tot aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen zur Todesursache ein. Die Leiche des 69-Jährigen solle obduziert werden, teilte die Staatsanwaltschaft von Nanterre am Mittwoch mit.

Norwegen gedenkt der Opfer der Breivik-Anschläge vor 15 Jahren

Norwegen hat am Mittwoch der Opfer der rechtsextremistischen Anschläge von Oslo und Utöya vor 15 Jahren gedacht. An einer vor einigen Tagen eingeweihten Gedenkstätte für die 77 Todesopfer in der Hauptstadt Oslo erklärte Norwegens Ministerpräsident Jonas Gahr Störe, bei den Anschlägen habe es sich "um einen Angriff auf die Grundwerte gehandelt, auf denen unser Land aufgebaut ist: Menschenrechte, Gleichheit, Gerechtigkeit, Vielfalt und Toleranz".

Bundesanwaltschaft klagt Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland" an

Die Bundesanwaltschaft hat vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen Reichsbürgervereinigung "Königreich Deutschland" angeklagt. Darunter ist der selbsternannte König Peter Fitzek, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es geht demnach um den Vorwurf des Betriebs verbotener Einlagen- und Versicherungsgeschäfte im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Dazu kommen unter anderem noch zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung sowie Delikte wie bandenmäßige Urkundenfälschung.

Ermittlungen gegen Polizisten nach tödlichem Unfall mit Streifenwagen in Hessen

Nach einem tödlichen Zusammenstoß mit einem Streifenwagen in Hessen wird gegen einen Polizisten ermittelt. Gegen den Fahrer besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung, wie das hessische Landeskriminalamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Die genauen Hintergründe waren demnach unklar. Warum sich der bei dem Unfall getötete 17-Jährige auf der Fahrbahn aufgehalten hatte, wurde noch ermittelt.

Textgröße ändern: