The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Berlin: 17-jähriger Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei

Ein 17-jähriger Autofahrer hat sich in Berlin eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Ein Zeuge alarmierte die Einsatzkräfte am Dienstagnachmittag, weil er im Ortsteil Wilhelmstadt vier Jugendliche in einem Auto ohne Kennzeichen beobachtete, die versuchten, das Fahrzeug zu starten, wie die Polizei am Mittwoch in der Hauptstadt mitteilte. Als ein Funkwagen vor Ort eintraf, beschleunigte der Fahrer das Auto und floh.

Busbrand in der Schweiz: Polizei geht von vorsätzlicher Brandstiftung aus

Nach dem Brand eines Busses in der Schweiz mit sechs Toten geht die Polizei von vorsätzlicher Brandstiftung aus. Es deute aber nichts auf einen terroristischen Hintergrund hin, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Der Bus wurde demnach von einem "psychisch instabilen" Schweizer in Brand gesetzt, der sich in dem Fahrzeug selbst angezündet hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann unter den Toten ist.

Baden-Württemberg: 84-Jähriger bei Unfall in Weinberg von Traktor erdrückt

Ein 84-Jähriger ist bei einem Unfall in einem Weinberg in Baden-Württemberg von einem Traktor erdrückt worden. Er erlag seinen Verletzungen in einem Krankenhaus, wie die Polizei in Ludwigsburg am Mittwoch mitteilte. Der Unfall ereignete sich demnach am Montag in einem Weinberg in Ludwigsburg, in dem der Mann arbeitete.

Unbekannte stehlen in Niedersachsen rund 200 Tonnen Schotter

Rund 200 Tonnen Schotter haben Unbekannte im niedersächsischen Sande gestohlen. Der Schotter war auf einer leeren Fläche zwischen einem Gewerbebetrieb und einer Bahntrasse gelagert, wie die Polizei in Wilhelmshaven am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: