The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Miami: Amazon-Frachtflugzeug schießt über Landebahn hinaus und rammt Fahrzeuge

Ein Frachtflugzeug des Amazon-Konzerns ist bei der Landung in Miami am Sonntag über die Landebahn hinausgeschossen. Behördenangaben zufolge rammte die Frachtmaschine "mehrere Fahrzeuge" und geriet in Brand. Nach Angaben der Feuerwehr ereignete sich das Unglück am frühen Nachmittag (Ortszeit). Auf Videos war zu sehen, wie Rauch aus einer Boeing 767 aufstieg.

Hacker veröffentlichen sensible Dateien aus Berlin: Forderungen nach besserem Schutz

Hacker haben Berliner Landesbehörden angegriffen, erpresst und viele Dateien im Darknet veröffentlicht - nun werden Forderungen nach einem besseren Schutz der Bundeshauptstadt und der kritischen Infrastruktur laut. "Der Schutz Berlins ist immer auch eine Frage der Sicherheit unseres gesamten Landes", erklärte Berlins SPD-Chef Steffen Krach am Sonntag. Medienberichten zufolge waren in den veröffentlichten Dateien sensible Daten wie etwa Pläne für den Verteidigungsfall zu finden.

Anschläge auf Umspannwerke: Fahndung nach Tatverdächtigem läuft auf Hochtouren

Nach Anschlägen oder Sabotageversuchen an der Stromversorgung in gleich drei Bundesländern läuft die Fahndung nach einem Verdächtigen auf Hochtouren. "Es gibt einige Hinweise, denen wir nachgehen", sagte ein Sprecher der Kölner Polizei am Sonntag. Wie die Brandenburger Polizei mitteilte, könnte der 48-Jährige mit einem Fahrrad unterwegs sein. Politiker von Grünen und CDU forderten einen besseren Schutz der Infrastruktur beziehungsweise ein härteres Vorgehen gegen "Klimaextremismus".

Kroatien: Zehntausende gehen wegen illegaler Giftmülldeponie auf die Straße

Aus Protest gegen die illegale Entsorgung giftigen Mülls sind in Kroatiens Hauptstadt Zagreb zehntausende Menschen auf die Straße gegangen. Die Demonstranten forderten am Samstagabend die sofortige Beseitigung der Abfälle, die im vergangenen Jahr in einer der unberührtesten Regionen des Landes entdeckt worden waren. Im August war ein Bericht veröffentlicht worden, in dem vor den Gefahren des Giftmülls gewarnt wurde.

Textgröße ändern: