The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Krypto-Geldwäschedienst in Deutschland abgeschaltet: Millionen beschlagnahmt

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben nach eigenen Angaben einen großen Krypto-Geldwäschedienst abgeschaltet. Die Webseite eXch.cx sowie verschiedene weitere Internetadressen ermöglichte es Nutzern, Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA in Wiesbaden am Freitag mitteilten. Ermittler beschlagnahmten die Server des Dienstes in Deutschland sowie Kryptowährungen im Wert von rund 34 Millionen Euro.

"Wie von Geisterhand": Nächtliches Glockengeläut bringt Menschen in Hanau um Schlaf

Mehrere Stunden nach der Papstwahl hat andauerndes nächtliches Glockengeläut Anwohner im hessischen Hanau in der Nacht zum Freitag um den Schlaf gebracht. Zahlreiche Menschen aus dem Stadtteil Lamboy riefen ab etwa 23.30 Uhr wegen Ruhestörung bei der Polizei an, wie die Beamten in Offenbach mitteilten. Vor Ort konnten Polizisten "keine Anhaltspunkte auf eine unbefugte Benutzung feststellen". Die Kirche war verschlossen und niemand vor Ort.

Berichte: US-Justiz leitet strafrechtliche Untersuchung gegen New Yorks Generalstaatsanwältin ein

Das US-Justizministerium hat US-Medienberichten zufolge eine strafrechtliche Untersuchung gegen die wegen eines Zivilprozesses gegen US-Präsident Donald Trump in Ungnade gefallene New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James eingeleitet. Dies berichteten am Donnerstag (Ortszeit) die Zeitungen "Albany Times-Union" und "Guardian". Demnach sind an den strafrechtlichen Ermittlungen zu James' Immobiliengeschäften das Justizministerium und das FBI beteiligt. Laut der "Washington Post" handelt es sich um die erste strafrechtliche Untersuchung gegen eine Justizmitarbeiterin im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen Trump.

Neuer Papst Leo XIV. zelebriert Messe in Sixtinischer Kapelle

Der neue Papst Leo XIV. zelebriert am Freitag (11.00 Uhr) in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan eine Messe für die Kardinäle. Der 69 Jahre alte US-Kardinal Robert Francis Prevost war am Donnerstagabend nur einen Tag nach dem Beginn des Konklave zum neuen Oberhaupt der 1,4 Milliarden Katholiken gewählt worden. Als enger Vertrauter seines im April verstorbenen Vorgängers Franziskus steht der Augustiner für Kontinuität.

Textgröße ändern: