The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

US-Heimatschutzministerium: Autofahrerin bei angeblichem Angriff auf ICE-Beamte erschossen

In der US-Metropole Minneapolis hat ein Polizist eine Autofahrerin erschossen, die nach Angaben der US-Behörden auf Beamte der US-Einwanderungsbehörde ICE zugefahren sein soll. Bei dem "Versuch, unsere Polizeibeamten zu überfahren, um sie zu töten", sei die mutmaßliche Täterin am Mittwoch durch "Verteidigungsschüsse" getötet worden, erklärte das US-Heimatschutzministerium im Onlinedienst X. Medienberichten zufolge ereignete sich der Vorfall während einer Protestaktion gegen Migrationskontrollen im Bundesstaat Minnesota.

Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist eine Beschwerde des Angeklagten gescheitert. Taleb A. wandte sich ohne Erfolg dagegen, dass das Magdeburger Landgericht am 18. Dezember ohne ihn verhandelt hatte, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Mittwoch mitteilte. A. war an dem Tag aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.

Tödlicher Angriff an Parkhaus in Stade: Fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt

Nach dem Tod eines 44-Jährigen in der Nähe eines Parkhauses in Stade sind fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Diese wurden teilweise zur Bewährung ausgesetzt, wie eine Sprecherin des Landgerichts der niedersächsischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sah als erwiesen an, dass zwei der Männer das Opfer im Januar 2024 attackiert hatten.

Missbrauch von Kindern: Bewährungsstrafe für früheren Fußballtrainer in Berlin

Ein ehemaliger Fußballjugendtrainer ist in Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte zwei elfjährige Jungen bei Übernachtungsbesuchen in seiner Berliner Wohnung missbraucht.

Textgröße ändern: