The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi für ärztliche Behandlung gegen Kaution freigelassen

Iranische Behörden haben die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi nach Angaben ihrer Unterstützer wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes gegen Kaution freigelassen. Mohammadi sei am Sonntag zur medizinischen Behandlung nach Teheran gebracht worden, teilte ihre Stiftung am Sonntag mit. Nach einem zehntägigen Krankenhausaufenthalt in Sandschan im Norden des Iran, wo sie ihre Haftstrafe verbüßt, sei Mohammadi "gegen eine hohe Kaution eine Aussetzung der Strafe gewährt" worden.

Baden-Württemberg: Kind auf Laufrad von Zug erfasst und gestorben

In Baden-Württemberg ist ein vierjähriges Mädchen auf einem Laufrad von einem Zug erfasst worden und ums Leben gekommen. Das Kind befuhr am Samstagabend in Sipplingen im Bodenseekreis trotz geschlossener Halbschranken einen Bahnübergang und kollidierte mit einem Regionalexpress, wie das Polizeipräsidium Ravensburg am Sonntag mitteilte.

Festnahme nach Tötung eines Mannes in Köln Ehrenfeld

Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Köln hat die Polizei einen tatverdächtigen 31-Jährigen festgenommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag mitteilten, wurden am Morgen Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Ehrenfeld gerufen, nachdem ein Anwohner einen lauten Streit bemerkt und dann einen Schwerverletzten im Hausflur entdeckt hatte. Der zunächst nicht zu identifizierende Mann starb trotz Reanimationsmaßnahmen noch vor Ort.

Hantavirus: WHO macht Evakuierung von Kreuzfahrtschiff zur Chefsache

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem niederländischen Kreuzfahrtschiff "Hondius" macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Evakuierung der noch rund 150 Menschen an Bord zur Chefsache. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus traf am Samstag in Spanien ein, um eine sichere Evakuierung zu beaufsichtigen. Laut WHO wurde mittlerweile in sechs von acht Verdachtsfällen eine Infektion mit dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Andes-Virusstamm bestätigt. Zu den drei Todesopfern zählt eine Deutsche.

Textgröße ändern: