The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main

Gut ein Jahr nach einem E-Rollerunfall mit einem toten Zwillingspaar und einem Schwerverletzten hat das Landgericht Frankfurt am Main einen 24-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.

Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia

Weil sie den Behörden durch Geldwäsche und Hinterziehung mehr als 60 Millionen Euro an Steuern vorenthalten haben sollen, ermittelt der Zoll in Hessen gegen insgesamt 50 Beschuldigte. Sie sollen über ein Netz aus Scheinfirmen Bargeld gewaschen und Steuern sowie Sozialabgaben hinterzogen haben, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Demnach arbeitete die Gruppe seit 2017 als Dienstleister.

Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet

Ein 88-Jähriger ist im nordrhein-westfälischen Leverkusen von einem Güterzug erfasst und tödlich verletzt worden. Der Mann versuchte am Dienstag, einen Bahnübergang bei geschlossenen Schranken und roter Ampel zu überqueren, wie die Polizei in Köln am Mittwoch mitteilte. Dabei erfasste ihn der in Richtung Opladen fahrende Zug tödlich. Der 29-jährige Zugführer erlitt einen Schock und wurde von Rettungskräften versorgt.

Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagte frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte ist erstmals zu einer Anhörung im Gerichtssaal in Den Haag erschienen. Der 81-Jährige folgte der gut eine Stunde dauernden Sitzung am Mittwoch regungslos. Er winkte jedoch der Zuschauertribüne zu, als die Richterin nach Ende der Anhörung den Gerichtssaal verlassen hatte.

Textgröße ändern: