The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Brandgefahr: THW fordert mehr Investitionen für Bevölkerungsschutz

Angesichts der akuten Brandgefahr in weiten Teilen Deutschlands fordert die Präsidentin des Technischen Hilfswerks (THW), Sabine Lackner, weitere Mittel vom Bund. "Die hohe Waldbrandgefahr derzeit zeigt, wie wichtig ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz ist", sagte Lackner der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). Durch die Folgen des Klimawandels würden solche Gefahrenlagen häufiger auftreten.

Unbekannter schießt in Baden-Württemberg auf Auto: Ein Verletzter

Ein Unbekannter hat in Baden-Württemberg auf ein fahrendes Auto geschossen und ist dann geflohen. Der Vorfall habe sich im in der Nähe von Reutlingen gelegenen Ort Eningen ereignet, teilte am Mittwochabend die Polizei mit. Ersten Ermittlungen zufolge sei ein 39-Jähriger mit seinem mit drei Personen besetzten Mercedes unterwegs gewesen, als plötzlich ein maskierter Mann vor das Auto gesprungen "und wohl zielgerichtet mindestens einen Schuss auf den Wagen abgegeben" habe.

Vier Männer in London von mutmaßlich psychisch kranker Frau niedergestochen

Im Zentrum von London sind am Mittwoch vier Männer mit einer Stichwaffe verletzt worden - eine 47-jährige Frau, die mutmaßlich psychische Probleme hat, wurde festgenommen. Wie Zeugen der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch sagten, war die Verdächtige obdachlos. Der Stichwaffenangriff ereignete sich in Covent Garden, einem bei Touristen beliebten Viertel der britischen Hauptstadt. Die Polizei beschlagnahmte am Tatort eine Schere.

Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen

In Zentrum von London sind mindestens vier Menschen niedergestochen worden. Nach dem Messerangriff in Covent Garden, einem bei Touristen beliebten Viertel, sei eine Frau festgenommen worden, erklärte die Polizei am Mittwoch. Demnach handelt es sich bei der Verdächtigen um eine 47-jährige Frau. Die Beamten erklärten, sie gingen trotz des frühen Stadiums der Ermittlungen davon aus, dass der Vorfall in Zusammenhang mit psychischen Problemen stehe.

Textgröße ändern: