The National Times - Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar


Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar
Autoraserparagraf in Strafgesetzbuch weiter anwendbar

Der neue Strafparagraf für Autoraser ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. Der Raserparagraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle und anschließend einem Streifenwagen entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit 80 bis 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein und dabei ein Straßenschild "mitgenommen" und mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es auch unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wollte die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen. Die Raservorschrift dagegen sei "verfassungswidrig unbestimmt" und daher nicht justiziabel. Es legte den Streit daher dem Bundesverfassungsgericht vor.

In ihrem nun veröffentlichten Beschluss teilen die Karlsruher Richter die Bedenken des Amtsgerichts nicht. Die Vorschrift und insbesondere auch der rechtlich neue Begriff der "höchstmöglichen Geschwindigkeit" seien ausreichend konkret und ließen sich durch die Gerichte auslegen.

So verwiesen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Auch sei klar, dass es nach der Vorschrift nicht auf die Motive für die "höchstmögliche Geschwindigkeit" ankommt, wie hier die Flucht vor der Polizei. Nach dem Karlsruher Beschluss ist es auch unbedenklich, dass der Raserparagraf in seinem Anwendungsbereich teils Überschneidungen mit anderen Strafvorschriften hat.

Auch sei die Vorschrift verhältnismäßig, betonte das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Gemeinschaft wiege schwerer als die Handlungsfreiheit der Autofahrer.

Das Amtsgericht hatte zur Begründung unter anderem auf eine vergleichbare Strafnorm in der Schweiz verwiesen. Anders als in Deutschland legt diese Schwellen für die Tempoüberschreitung fest, damit die Strafvorschrift bei "Einzelrasern" greift – etwa bei Ortschaften mit einem Tempolimit von 50 Stundenkilometern eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Myanmars Präsident wandelt Strafe inhaftierter Suu Kyi in Hausarrest um

Fünf Jahre nach ihrer Festnahme ist die in Myanmar inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin und ehemalige de-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi vom Gefängnis in den Hausarrest verlegt worden. Der Präsident von Myanmar, Min Aung Hlaing, erklärte am Donnerstag, die Haftstrafe sei "in einen Hausarrest umgewandelt worden". Aung Hlaing hatte vor fünf Jahren den Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Suu Kyi angeordnet. Die UNO begrüßte die Umwandlung der Strafe.

Myanmars Präsident ordnet Hausarrest für inhaftierte Suu Kyi an

Der Präsident von Myanmar, Min Aung Hlaing, hat Hausarrest für die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi angeordnet. Die verbleibende Haftstrafe sei "in Hausarrest umgewandelt" worden, erklärte der ehemalige Junta-Chef, der 2021 den Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Suu Kyi angeordnet hatte, am Donnerstag.

Lange Haftstrafe für Islamlehrer in Baden-Württemberg wegen Missbrauchs von Jungen

Weil er sieben Jungen sexuell missbrauchte, soll ein Islamlehrer aus Baden-Württemberg lange ins Gefängnis. Das Landgericht Ellwangen verurteilte ihn am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers zu achteinhalb Jahren Haft. Es sprach ihn wegen 18 Taten schuldig.

33-Jähriger nimmt Elfjährige mit in Wohnung: Festnahme in Bayern

Weil er eine Elfjährige aus Sachsen-Anhalt mit in eine Coburger Wohnung nahm, ist ein 33-Jähriger in Bayern festgenommen worden. Der Mann soll das Mädchen über soziale Medien kontaktiert und überredet haben, mit ihm mitzufahren, wie das Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Coburg am Donnerstag gemeinsam mitteilten.

Textgröße ändern: