The National Times - Autoraserparagraf weiter anwendbar

Autoraserparagraf weiter anwendbar


Autoraserparagraf weiter anwendbar
Autoraserparagraf weiter anwendbar

Der im Jahr 2017 ins Strafgesetzbuch aufgenommene Autoraserparagraf ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hielt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch, dass die Vorschrift dem "Bestimmtheitsgebot" genüge.

Der Paragraf stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Baden-Württemberg: Kind auf Laufrad von Zug erfasst und gestorben

In Baden-Württemberg ist ein vierjähriges Mädchen auf einem Laufrad von einem Zug erfasst worden und ums Leben gekommen. Das Kind befuhr am Samstagabend in Sipplingen im Bodenseekreis trotz geschlossener Halbschranken einen Bahnübergang und kollidierte mit einem Regionalexpress, wie das Polizeipräsidium Ravensburg am Sonntag mitteilte.

Festnahme nach Tötung eines Mannes in Köln Ehrenfeld

Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Köln hat die Polizei einen tatverdächtigen 31-Jährigen festgenommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag mitteilten, wurden am Morgen Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Ehrenfeld gerufen, nachdem ein Anwohner einen lauten Streit bemerkt und dann einen Schwerverletzten im Hausflur entdeckt hatte. Der zunächst nicht zu identifizierende Mann starb trotz Reanimationsmaßnahmen noch vor Ort.

Hantavirus: WHO macht Evakuierung von Kreuzfahrtschiff zur Chefsache

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem niederländischen Kreuzfahrtschiff "Hondius" macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Evakuierung der noch rund 150 Menschen an Bord zur Chefsache. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus traf am Samstag in Spanien ein, um eine sichere Evakuierung zu beaufsichtigen. Laut WHO wurde mittlerweile in sechs von acht Verdachtsfällen eine Infektion mit dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Andes-Virusstamm bestätigt. Zu den drei Todesopfern zählt eine Deutsche.

WHO: Bisher insgesamt sechs Hantavirus-Fälle bestätigt

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf einem niederländischen Kreuzfahrtschiff im Atlantik mit drei Toten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in sechs von acht Verdachtsfällen eine Infektionen mit dem Virus bestätigt. "Bis zum 8. Mai wurden insgesamt acht Fälle gemeldet, darunter drei Todesfälle", erklärte die WHO am Freitag. "Sechs Fälle wurden im Labor als Hantavirus-Infektionen bestätigt", hieß es weiter.

Textgröße ändern: