The National Times - Autoraserparagraf weiter anwendbar

Autoraserparagraf weiter anwendbar


Autoraserparagraf weiter anwendbar
Autoraserparagraf weiter anwendbar

Der im Jahr 2017 ins Strafgesetzbuch aufgenommene Autoraserparagraf ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hielt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch, dass die Vorschrift dem "Bestimmtheitsgebot" genüge.

Der Paragraf stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre.

A.Wood--TNT

Empfohlen

22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt

Ein 22-jähriger Bergsteiger ist in den Allgäuer Alpen tödlich verunglückt. Der Mann war am Sonntag auf einem Klettersteig bei Oberstdorf unterwegs, als er von einem Grat in steiles Felsgelände abstürzte, wie die bayerische Polizei am Montag in Kempten mitteilte.

Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr

Weil sie ihre Kollegen bei einem Schusswechsel allein ließen, sind zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen wegen Dienstvergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster nach mündlicher Verhandlung am Montag, wie es mitteilte. Die Polizistinnen seien 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel geflohen und hätten ihren unter Beschuss geratenen Kollegen nicht geholfen.

Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München

In einem Prozess um einen Kurierdienst einer kriminellen Bande hat das Landgericht München am Montag vier Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach den Urteilsfeststellungen nutzten die Angeklagten ein legal wirkendes Transportunternehmen für kriminelle Geschäfte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg

Nach einer tödlichen Morphininjektion ist ein 21-Jähriger am Montag vom Landgericht Hamburg zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Mann hatte laut Anklage seiner 21-jährigen Freundin im Februar 2025 eine hohe Dosis Morphin gespritzt, an deren Folgen sie starb.

Textgröße ändern: