The National Times - Autoraserparagraf weiter anwendbar

Autoraserparagraf weiter anwendbar


Autoraserparagraf weiter anwendbar
Autoraserparagraf weiter anwendbar

Der im Jahr 2017 ins Strafgesetzbuch aufgenommene Autoraserparagraf ist weiter anwendbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Danach ist die Regelung ausreichend bestimmt. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hielt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch, dass die Vorschrift dem "Bestimmtheitsgebot" genüge.

Der Paragraf stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Gericht sieht keine Gründe für Mordanklage

Nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz soll sich der mutmaßliche Täter in knapp zwei Wochen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Zweibrücken sieht jedoch anders als die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Gründe für einen Tötungsvorsatz und damit auch nicht für eine Mordanklage, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Vielmehr komme eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.

Bundesrat entscheidet über Gewaltschutz und Apothekenreform

Der Bundesrat berät am Freitag (ab 9.30 Uhr) in Berlin abschließend über besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, besonders durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Zudem entscheiden die Länder über die Apothekenreform und weitere Vorlagen von Bundesregierung und Bundestag, darunter die Verordnung zur Rentenerhöhung ab 1. Juli.

Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg

In einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall, bei dem eine 67-Jährige getötet wurde, ist der Unfallverursacher vom Landgericht Duisburg zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Ihm wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen.

Textgröße ändern: