The National Times - BGH: Vertrag über einzelne Malerarbeiten an Neubau kein Verbraucherbauvertrag

BGH: Vertrag über einzelne Malerarbeiten an Neubau kein Verbraucherbauvertrag


BGH: Vertrag über einzelne Malerarbeiten an Neubau kein Verbraucherbauvertrag
BGH: Vertrag über einzelne Malerarbeiten an Neubau kein Verbraucherbauvertrag / Foto: © AFP/Archiv

Ein Vertrag über eine einzelne Arbeit an einem Neubau kann nicht als Verbraucherbauvertrag gelten. Dieser neue Vertragstyp könne nur zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen geschlossen werden, das sich damit zur Errichtung eines neuen Gebäudes verpflichte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Es ging um den Rechtsstreit eines Ehepaars aus Rheinland-Pfalz mit einem Malerbetrieb. (Az. VII ZR 94/22)

Textgröße ändern:

Den neuen Verbraucherbauvertrag gibt es seit 2018. Er soll Verbraucher schützen und gilt laut Gesetz dann, wenn "der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird." Für den Verbraucherbauvertrag gibt es spezielle Regeln.

Beispielsweise muss das Unternehmen eine genaue Baubeschreibung zur Verfügung stellen, der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht. Außerdem dürfen die Abschlagszahlungen nicht höher sein als 90 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme. Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Geld, das zwischendurch je nach Baufortschritt für bereits erbrachte Leistungen gezahlt wird. Nach der Neuregelung bleibt den Bauherren ein Teil der Summe, bis eventuelle Baumängel behoben sind.

Im vorliegenden Fall ließen die privaten Bauherren zwar ein neues Haus errichten, vergaben die Verträge über die einzelnen Arbeiten aber an unterschiedliche Bauunternehmer. Die Firma, die später klagte, verputzte Innen- und Außenwände. Die Eheleute zahlten von den insgesamt knapp 30.000 Euro auf den Abschlagsrechnungen zunächst nur etwas über 20.000 Euro. Sie weigerten sich, den offenen Betrag zu zahlen oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu stellen. Daraufhin zog die Firma vor Gericht.

Das Landgericht Landau gab der Klage auf die Sicherheitsleistung statt, wogegen das Ehepaar Berufung einlegte. Es zahlte außerdem den noch offenen Betrag. Daraufhin erklärte das Unternehmen den Rechtsstreit für erledigt. Das wollten die Bauherren nicht akzeptieren, woraufhin das Unternehmen sich an das Oberlandesgericht Zweibrücken wandte, um die Erledigung feststellen zu lassen.

Dieses wies die Klage aber ab. Es erklärte, dass die Firma keinen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung gehabt habe. Ehefrau und Ehemann seien Verbraucher und hätten mit der Firma einen Verbraucherbauvertrag geschlossen. Dagegen zog das Unternehmen dann vor den BGH.

Dieser gab ihm nun recht und stellte fest, dass sich der Rechtsstreit erledigt habe. Das Ehepaar und das Unternehmen hätten keinen Verbraucherbauvertrag geschlossen. Dafür genüge es nämlich nicht, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Neubaus eine Einzelaufgabe übernehme.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. feiert Messe unter freiem Himmel in Lourdes

Am dritten Tag seiner Frankreich-Reise feiert Papst Leo XIV. im Pilgerort Lourdes erneut eine große Messe unter freiem Himmel. Seit dem frühen Morgen strömten Gläubige zu dem Platz vor dem Marienheiligtum, wo der Altar unter einem Zelt aufgebaut war. Bei seiner Ankunft im Papamobil wurde Leo XIV. mit Beifall begrüßt. Die Organisatoren rechneten mit 150.000 Teilnehmern. An der Messe am Vortag in Paris hatten 800.000 Menschen teilgenommen, deutlich mehr als erwartet.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und acht Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind am Sonntag zwei Passagiere getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Der mit rund 50 Menschen besetzte Bus kam bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Er war demnach auf der Fahrt vom schweizerischen Zürich ins italienische Mailand. An Bord waren philippinische Staatsbürger.

Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt

In Bornheim bei Bonn ist eine von einem Angler im Rhein gefundene Weltkriegsbombe gesprengt worden. 500 Menschen mussten dafür am Samstag im Ortsteil Hersel ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie die Feuerwehr in der nordrhein-westfälischen Gemeinde mitteilte. Ein Bagger brachte den 250 Kilogramm schweren Blindgänger an Land, wo er von Experten kontrolliert gesprengt wurde. Dies geschah demnach in einer eigens ausgehobenen Sprenggrube.

Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer

Ein schwerer Herbststurm wütet über dem Nordosten der USA und hat mindestens ein Todesopfer gefordert. Wie US-Medien berichteten, wurde im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein 56-jähriger Mann von einem umstürzenden Baum getroffen und getötet. Hunderte Flüge wurden gestrichen, Zehntausende Menschen waren ohne Strom. Die Behörden warnten vor starkem Wind, Überschwemmungen und Straßensperrungen durch heftige Regenfälle.

Textgröße ändern: