The National Times - Digitalminister rechnet mit Cyberangriffen auf deutsche Infrastruktur

Digitalminister rechnet mit Cyberangriffen auf deutsche Infrastruktur


Digitalminister rechnet mit Cyberangriffen auf deutsche Infrastruktur
Digitalminister rechnet mit Cyberangriffen auf deutsche Infrastruktur

Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) stellt sich im Rahmen des Angriffs Russlands auf die Ukraine auch auf Cyberattacken gegen die deutsche Infrastruktur ein. "Wir haben derzeit keine konkreten Hinweise, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ist damit zu rechnen", sagte Wissing der "Welt am Sonntag". "Wir sind vorbereitet, wachsam und jederzeit handlungsfähig." Man beobachte eine Zunahme russischer Propaganda und Desinformation.

Textgröße ändern:

Weitere Sanktionen gegen Russland im Verkehrsbereich seien denkbar. "Wir haben uns in enger Abstimmung mit unseren Partnern auf ein Maßnahmenpaket verständigt. Selbstverständlich werden wir bei Bedarf auch im Infrastruktur- und Verkehrsbereich reagieren", sagte Wissing. "Ich habe alle Vorbereitungen unternommen, um innerhalb kürzester Zeit handeln zu können." Das Ausmaß der Aggression Russlands zwinge dazu, alle Optionen abzuwägen, auch wenn sie deutschen Unternehmen und ihren Lieferketten schaden könnten. "Ich kann derzeit nichts ausschließen", sagte er der Zeitung.

Russland hatte am Donnerstagmorgen mit einem Großangriff auf die Ukraine begonnen. Westliche Staaten reagierten mit massiven Sanktionen gegen die russische Wirtschaft, unter anderem gegen den Finanzsektor.

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: