The National Times - Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden

Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden


Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden
Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden

Die US-Bundesrichterin Ketanji Brown Jackson soll als erste Afroamerikanerin der Geschichte in den Obersten Gerichtshof der USA einziehen. Präsident Joe Biden verkündete am Freitag die Nominierung der 51-jährigen Juristin für den Supreme Court. Sie würde bei einer Bestätigung durch den Senat die Nachfolge des liberalen Verfassungsrichters Stephen Breyer antreten, der im Sommer zurücktreten wird.

Textgröße ändern:

Breyer, der mit 83 Jahren älteste Richter am Supreme Court, hatte im Januar angekündigt, zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni in den Ruhestand zu gehen. Damit kann Biden zum ersten Mal in seiner Amtszeit einen neuen Verfassungsrichter oder eine neue Verfassungsrichterin ernennen. Der Demokrat hatte im Wahlkampf versprochen, erstmals in der Geschichte eine afroamerikanische Frau an den mächtigen Gerichtshof zu berufen.

In den vergangenen Wochen prüfte Biden dann mehrere Kandidatinnen. Die Wahl fiel nun auf Jackson, die derzeit am Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington arbeitet. An den Mehrheitsverhältnissen am Supreme Court wird sich dadurch nichts verändern: Jackson gehört wie Breyer, für den sie einst als Assistentin arbeitete, dem progressiven Lager an. Eine klare Mehrheit von sechs der neun Verfassungsrichter gehört dagegen dem konservativen Lager an.

In den USA werden Verfassungsrichter vom Präsidenten nominiert und müssen dann vom Senat bestätigt werden. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Auswahl und Bestätigung von Supreme-Court-Kandidaten sind politisch höchst umkämpfte Prozesse, denn dem Gerichtshof kommt im Institutionengefüge der USA eine zentrale Rolle zu.

Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln und hat grundsätzlich bei juristischen Streitfragen das letzte Wort. Das umfasst auch höchst strittige Themen wie das Abtreibungsrecht, das Waffenrecht, das Einwanderungsrecht und die Todesstrafe.

Hinter den Kulissen war seit Monaten Druck auf den seit 28 Jahren amtierenden Verfassungsrichter Breyer ausgeübt worden, in den Ruhestand zu gehen. Hintergrund sind Befürchtungen von Bidens Demokraten, bei den Kongresswahlen im Herbst ihre derzeitige hauchdünne Senatsmehrheit zu verlieren.

Sollte Breyer in den folgenden Jahren im Amt schwer erkranken oder gar sterben, hätten die Demokraten dann keine Mehrheit mehr, um einen von Biden nominierten Nachfolger zu bestätigen. Vielmehr könnten die oppositionellen Republikaner von Ex-Präsident Donald Trump jeden Kandidaten blockieren.

Die Demokraten stellen derzeit wie die Republikaner 50 Senatoren. In Pattsituationen gibt aber Vizepräsidentin Kamala Harris in ihrer Rolle als Senatspräsidentin den Ausschlag. Deswegen haben die Demokraten faktisch eine - wenn auch extrem knappe - Mehrheit. Die Bestätigung von Ketanji Brown Jackson dürfte wie in der Vergangenheit bei anderen Supreme-Court-Kandidaten sehr umkämpft sein.

Die 51-Jährige wurde in Washington geboren, wuchs aber im Bundesstaat Florida auf. Die Absolventin der Elite-Universität Harvard arbeitete in der Vergangenheit als Pflichtverteidigerin auf Bundesebene und vertrat dabei mittellose Mandanten - eine Erfahrung, auf die bislang kein Verfassungsrichter zurückblicken kann.

Seit 2013 ist Jackson Bundesrichterin. Ihr vermutlich bekanntestes Urteil fällte sie 2019, als sie dem damaligen Präsidenten Trump eine juristische Niederlage zufügte: Sie urteilte, dass hochrangige Regierungsmitarbeiter parlamentarischen Zwangsvorladungen nachkommen müssen. Trump hatte dies verhindern wollen. "Präsidenten sind keine Könige", schrieb Jackson in ihrer Urteilsbegründung.

Im vergangenen Jahr wurde sie dann an das Bundesberufungsgericht in Washington befördert. Im Senat stimmten dabei auch drei konservative Senatoren für Jackson. Die Richterin ist mit einem Chirurgen verheiratet und hat zwei Kinder.

In der Geschichte des Supreme Court gab es bereits zwei afroamerikanische Richter: Den 1993 verstorbenen Thurgood Marshall und den seit 1991 amtierenden Clarence Thomas.

E.Reid--TNT

Empfohlen

US-Organisationen warnen vor Risiken bei Reisen zur Fußball-WM in den USA

Mehr als 120 US-Organisationen haben Fußballfans und andere USA-Reisende vor "schweren Verletzungen ihrer Rechte" während der Fußball-WM gewarnt. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU begründete die Warnung an "Fans, Spieler, Journalisten und andere Besucher" am Donnerstag mit dem "drakonischen einwanderungs- und menschenrechtsfeindlichen Kurs" der Regierung von US-Präsident Donald Trump. Der Weltfußballverband Fifa müsse deshalb dringend Druck auf die US-Regierung ausüben.

Italienische Blauhelmsoldaten ersetzen beschädigte Jesus-Statue im Libanon

Italienische Blauhelmsoldaten haben eine von israelische Soldaten beschädigte Jesus-Statue im Libanon ersetzt. Wie die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Donnerstag mitteilte, hatte das italienische Kontingent der UN-Mission Unifil die Idee, "dem libanesischen Dorf Debl ein neues Kruzifix zu spenden". Die Errichtung der neuen Statue sei "eine kraftvolle Botschaft der Hoffnung, des Dialogs und des Friedens".

Südafrikas Polizeichef in Korruptionsaffäre suspendiert

Südafrikas nationaler Polizeichef Fannie Masemola ist von Präsident Cyril Ramaphosa im Zuge einer Korruptionsaffäre suspendiert worden. "Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der entscheidenden Rolle, die der nationale Polizeichef spielt, habe ich in Absprache mit General Masemola beschlossen, dass er bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufig suspendiert gilt," sagte Ramaphosa am Donnerstag vor Journalisten in Johannesburg. Er ernannte die Finanzchefin der Polizei, Puleng Dimpane, zur Interims-Polizeichefin.

Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" zurückgewiesen. Amtspersonen könnten insbesondere in Talkrunden als Parteipolitiker oder politisch handelnde Privatpersonen auftreten, so das OVG in seinem Beschluss vom Donnerstag. Damit käme ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit zu.

Textgröße ändern: