The National Times - Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden

Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden


Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden
Ketanji Brown Jackson soll erste schwarze US-Verfassungsrichterin werden

Die US-Bundesrichterin Ketanji Brown Jackson soll als erste Afroamerikanerin der Geschichte in den Obersten Gerichtshof der USA einziehen. Präsident Joe Biden verkündete am Freitag die Nominierung der 51-jährigen Juristin für den Supreme Court. Sie würde bei einer Bestätigung durch den Senat die Nachfolge des liberalen Verfassungsrichters Stephen Breyer antreten, der im Sommer zurücktreten wird.

Textgröße ändern:

Breyer, der mit 83 Jahren älteste Richter am Supreme Court, hatte im Januar angekündigt, zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni in den Ruhestand zu gehen. Damit kann Biden zum ersten Mal in seiner Amtszeit einen neuen Verfassungsrichter oder eine neue Verfassungsrichterin ernennen. Der Demokrat hatte im Wahlkampf versprochen, erstmals in der Geschichte eine afroamerikanische Frau an den mächtigen Gerichtshof zu berufen.

In den vergangenen Wochen prüfte Biden dann mehrere Kandidatinnen. Die Wahl fiel nun auf Jackson, die derzeit am Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington arbeitet. An den Mehrheitsverhältnissen am Supreme Court wird sich dadurch nichts verändern: Jackson gehört wie Breyer, für den sie einst als Assistentin arbeitete, dem progressiven Lager an. Eine klare Mehrheit von sechs der neun Verfassungsrichter gehört dagegen dem konservativen Lager an.

In den USA werden Verfassungsrichter vom Präsidenten nominiert und müssen dann vom Senat bestätigt werden. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Auswahl und Bestätigung von Supreme-Court-Kandidaten sind politisch höchst umkämpfte Prozesse, denn dem Gerichtshof kommt im Institutionengefüge der USA eine zentrale Rolle zu.

Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln und hat grundsätzlich bei juristischen Streitfragen das letzte Wort. Das umfasst auch höchst strittige Themen wie das Abtreibungsrecht, das Waffenrecht, das Einwanderungsrecht und die Todesstrafe.

Hinter den Kulissen war seit Monaten Druck auf den seit 28 Jahren amtierenden Verfassungsrichter Breyer ausgeübt worden, in den Ruhestand zu gehen. Hintergrund sind Befürchtungen von Bidens Demokraten, bei den Kongresswahlen im Herbst ihre derzeitige hauchdünne Senatsmehrheit zu verlieren.

Sollte Breyer in den folgenden Jahren im Amt schwer erkranken oder gar sterben, hätten die Demokraten dann keine Mehrheit mehr, um einen von Biden nominierten Nachfolger zu bestätigen. Vielmehr könnten die oppositionellen Republikaner von Ex-Präsident Donald Trump jeden Kandidaten blockieren.

Die Demokraten stellen derzeit wie die Republikaner 50 Senatoren. In Pattsituationen gibt aber Vizepräsidentin Kamala Harris in ihrer Rolle als Senatspräsidentin den Ausschlag. Deswegen haben die Demokraten faktisch eine - wenn auch extrem knappe - Mehrheit. Die Bestätigung von Ketanji Brown Jackson dürfte wie in der Vergangenheit bei anderen Supreme-Court-Kandidaten sehr umkämpft sein.

Die 51-Jährige wurde in Washington geboren, wuchs aber im Bundesstaat Florida auf. Die Absolventin der Elite-Universität Harvard arbeitete in der Vergangenheit als Pflichtverteidigerin auf Bundesebene und vertrat dabei mittellose Mandanten - eine Erfahrung, auf die bislang kein Verfassungsrichter zurückblicken kann.

Seit 2013 ist Jackson Bundesrichterin. Ihr vermutlich bekanntestes Urteil fällte sie 2019, als sie dem damaligen Präsidenten Trump eine juristische Niederlage zufügte: Sie urteilte, dass hochrangige Regierungsmitarbeiter parlamentarischen Zwangsvorladungen nachkommen müssen. Trump hatte dies verhindern wollen. "Präsidenten sind keine Könige", schrieb Jackson in ihrer Urteilsbegründung.

Im vergangenen Jahr wurde sie dann an das Bundesberufungsgericht in Washington befördert. Im Senat stimmten dabei auch drei konservative Senatoren für Jackson. Die Richterin ist mit einem Chirurgen verheiratet und hat zwei Kinder.

In der Geschichte des Supreme Court gab es bereits zwei afroamerikanische Richter: Den 1993 verstorbenen Thurgood Marshall und den seit 1991 amtierenden Clarence Thomas.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: