The National Times - Buschmann will Völkerstrafrecht und Strafprozessordnung ändern

Buschmann will Völkerstrafrecht und Strafprozessordnung ändern


Buschmann will Völkerstrafrecht und Strafprozessordnung ändern

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges das Völkerstrafrecht und die Strafprozessordnung ändern. "Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben! Deutschland hat eine besondere Verantwortung, dieses Versprechen mit Leben zu füllen", erklärte Buschmann am Donnerstag in Berlin. Mit der geplanten Reform wolle er "Strafbarkeitslücken schließen und Opferrechte stärken".

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Das Justizministerium veröffentlichte Eckpunkte, wonach die Opferrechte im Völkerstrafgesetzbuch gestärkt werden sollen. Ihnen soll bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen eine Nebenklagebefugnis eingeräumt werden. Sie sollen auch das Anrecht auf anwaltliche Vertretung sowie eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten.

Die Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Kriegsverbrechen gegen Personen soll so angepasst werden, dass sie auch den Tatbestand der sexuellen Sklaverei umfasst. Neu aufgenommen werden sollen in das Gesetzbuch außerdem die Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen.

Um die Verbreitung wichtiger deutscher Völkerrechtsprozesse zu fördern, sollen internationale Medien Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen können. Auch sollen wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht ins Englische übersetzt werden. Aufzeichnungen sollen die wissenschaftliche Aufarbeitung erleichtern.

"Egal ob in Butscha, in Damaskus oder andernorts - überall muss gelten: Wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht nicht", erklärte Buschmann dazu weiter. Die besondere Verantwortung Deutschlands dafür ergebe sich "aufgrund unserer Geschichte und aufgrund der Stärke unseres Rechtsstaats".

Der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte der Justizminister: "Ich denke, wir ziehen mit alldem die richtigen und nötigen Schlüsse aus der gegenwärtigen Wiederkehr schlimmster Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen auf unserem Kontinent."

Buschmann plädierte in der "FAZ" zudem, ebenso wie kürzlich bereits Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne), für ein internationales Sondertribunal. Deutschland arbeite mit seinen Partnern darauf hin, sagte der Justizminister. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) solle dadurch aber nicht geschwächt werden.

Hintergrund ist, dass der IStGH derzeit Russlands Präsident Wladimir Putin nicht wegen des Verbrechens der Aggression anklagen kann, weil Russland dessen Legitimität nicht anerkennt. Baerbock hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, dass es zur Verfolgung des Straftatbestands der Aggression künftig ausreichen soll, wenn der angegriffene Staat unter die Rechtsprechung des IStGH fällt.

A.Robinson--TNT

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