The National Times - Musterklage wird ergänzt - Entschädigungen sollen direkt ausgezahlt werden

Musterklage wird ergänzt - Entschädigungen sollen direkt ausgezahlt werden


Musterklage wird ergänzt - Entschädigungen sollen direkt ausgezahlt werden
Musterklage wird ergänzt - Entschädigungen sollen direkt ausgezahlt werden / Foto: © AFP

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen künftig einfacher und schneller ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend machen können und entschädigt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Donnerstag den Entwurf für ein Gesetz vor, das die EU-Verbandsklagenrichtlinie umsetzen soll. Es geht über die nach dem VW-Dieselskandal eingeführte Musterfeststellungsklage hinaus: Bei Erfolg einer solchen Klage werden Verbrauchern zustehende Beträge direkt ausgezahlt.

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"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entwickeln wir das bewährte Modell der Musterfeststellungsklage fort und schaffen einen ausgewogenen und fairen Rechtsrahmen - für alle Beteiligten", sagte Buschmann. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten schneller und einfacher ihr Rechte einklagen. Beklagte Unternehmen sollen bei Prozessbeginn schon wissen, wie hoch die Summe der Ansprüche ist, über die verhandelt wird. Zugleich werde die Justiz entlastet, weil bei Erfolg einer Musterklage nicht noch jede oder jeder selbst die zustehenden Beträge einklagen muss.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist demnach das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es bündele die Regelungen über die Musterfeststellungsklage mit den Regelungen zur Einführung einer neuartigen Klageform - der sogenannten Abhilfeklage. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher, wie bereits bei der Musterfeststellungsklage, mithilfe bestimmter qualifizierter inländischer Verbraucherverbände ihre Ansprüche einklagen. Auch kleine Unternehmen können sich demnach einer Abhilfeklage anschließen. Im Erfolgsfall zahlt ein Sachwalter die Entschädigung direkt an Betroffene aus.

Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie müssen am 25. Juni 2023 in Kraft treten, wie Buschmann erklärte. Der Gesetzentwurf sei am Donnerstag an die Länder und Verbände versendet worden. Interessierte Kreise könnten bis 3. März Stellung nehmen.

C.Stevenson--TNT

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