The National Times - Hündin der Rasse American Bully gilt in Berlin als gefährlich

Hündin der Rasse American Bully gilt in Berlin als gefährlich


Hündin der Rasse American Bully gilt in Berlin als gefährlich
Hündin der Rasse American Bully gilt in Berlin als gefährlich / Foto: © AFP/Archiv

Ein American Bully gilt als gefährlicher Hund im Sinn des Berliner Hundegesetzes. Zwar stehe die Rasse nicht auf der Liste, die Hündin weise aber wesentliche Merkmale eines American Staffordshire Terriers auf, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Diese Rasse wiederum steht auf der Liste gefährlicher Hunde. Wer sie in Berlin halten will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

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So müssen etwa ein Sachkundenachweis und ein Führungszeugnisse vorgelegt werden, der Hund muss einen Wesenstest machen und in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Im konkreten Fall klagte der Besitzer einer American-Bully-Hündin. Das Veterinäramt hatte ihn dazu verpflichtet, die Hündin entweder als gefährlich anzugeben oder aber ein Rassegutachten vorzulegen, demzufolge es sich nicht um eine gefährliche Hunderasse handle.

Der Hundebesitzer argumentierte, dass die Rasse in den USA bereits bekannt gewesen sei, als die Berliner Liste erstellt wurde. Dem folgte das Gericht aber nicht. Es ließ sich von einem Experten beraten, der feststellte, dass die Hündin wesentliche Merkmale eines American Staffordshire Terriers habe.

Überzeugend habe er ausgeführt, dass ein American Bully keine eigenständige Rasse, sondern vielmehr die Bezeichnung für eine Designerrasse ohne phänotypische Eigenständigkeit sei, erklärte das Gericht. Eine abweichende Rassebezeichnugn verhindere nicht, dass der Hund als gefährlich eingestuft werde.

N.Roberts--TNT

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