The National Times - Zwei Jahre Haft für Ex-US-Polizistin nach tödlichem Schuss auf Schwarzen

Zwei Jahre Haft für Ex-US-Polizistin nach tödlichem Schuss auf Schwarzen


Zwei Jahre Haft für Ex-US-Polizistin nach tödlichem Schuss auf Schwarzen
Zwei Jahre Haft für Ex-US-Polizistin nach tödlichem Schuss auf Schwarzen

Sie verwechselte ihre Dienstwaffe mit ihrer Elektroschockpistole: Zehn Monate nach dem tödlichen Schuss auf den jungen Afroamerikaner Daunte Wright in der US-Stadt Brooklyn Center ist die frühere Polizistin Kim Potter zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Regina Chu blieb damit am Freitag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von mehr als sieben Jahren Gefängnis - und auch unter den Richtlinien des Bundesstaates Minnesota für Totschlag.

Textgröße ändern:

Zur Begründung sagte die Richterin, die 49-jährige Potter habe einen "tragischen Fehler" begangen, als sie den 20-jährigen Wright im April 2021 bei einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle erschoss. "Sie hatte nie die Absicht, jemandem Schaden zuzufügen."

"Das ist einer der traurigsten Fälle in meinen 20 Jahren auf der Richterbank", sagte Chu, die um Ende ihrer Ausführungen mit tränenerstickter Stimme sprach. "Auf der einen Seite wurde ein junger Mann getötet. Auf der anderen Seite hat eine angesehene Polizistin mit 26 Jahren Berufserfahrung einen tragischen Fehler begangen, als sie ihre Handfeuerwaffe anstelle ihres Tasers zog."

Wrights Angehörige reagierten erbost auf das Strafmaß. "Kim Potter hat meinen Sohn ermordet", sagte seine Mutter Katie vor dem Gerichtsgebäude in Minneapolis. "Heute hat das Justizsystem ihn nochmal ermordet."

"Ich fühle mich betrogen", sagte Wrights Vater Arbuey. "Ich fühle mich verletzt. Ich bin sehr wütend." Der bekannte Bürgerrechtsanwalt Ben Crump, der die Familie vertritt, sagte: "Wir sehen heute das amerikanische Rechtssystem in Schwarz und Weiß."

Ein Geschworenen-Gericht hatte die weiße Ex-Polizistin im Dezember des Totschlags ersten Grades und des Totschlags zweiten Grades schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Folge eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten, wie sie den Leitlinien in Minnesota entspricht.

Richterin Chu verwies nun aber auf ihr Recht, von diesen Richtlinien abzuweichen, und machte eine Reihe mildernder Umstände geltend. So wäre ein Taser-Einsatz, wie Potter ihn beabsichtigt hatte, angesichts von Wrights Widerstand gerechtfertigt gewesen.

Potter wird lediglich zwei Drittel - 16 Monate - ihre Haftstrafe im Gefängnis absitzen müssen. Die restliche Zeit wird zur Bewährung ausgesetzt. "Ich weiß, dass manche mit diesem Strafmaß nicht einverstanden sein werden", sagte die Richterin.

Potter hatte sich vor der Strafmaßverkündung im Gerichtssaal weinend an die Familie Wright gewandt und sich für den tödlichen Schuss entschuldigt. "Ich verstehe die Liebe einer Mutter, und es tut mir so Leid, dass ich Ihr Herz gebrochen habe", sagte die 49-Jährige.

Polizisten hatten Wright am 11. April 2021 in Brooklyn Center, einem Vorort von Minneapolis, wegen eines kleinen Verkehrsdeliktes gestoppt. Als sie dann feststellten, dass gegen den 20-Jährigen ein Haftbefehl vorliegt, wollten sie ihn festnehmen, Wright widersetzte sich aber.

In dem Gerangel griff Potter nach ihrer Dienstwaffe und feuerte sie auf den Afroamerikaner ab, wie auf Aufnahmen der Körperkamera der Polizistin zu sehen ist. Die Beamtin hatte offenbar gedacht, ihre Elektroschockpistole in der Hand zu halten: Auf den Aufnahmen ist zu hören, wie sie Wright androht "Ich werde dich tasern" und dann "Taser, Taser, Taser" ruft.

Wrights Tod hatte in Brooklyn Center Proteste gegen Polizeigewalt ausgelöst. Bei Ausschreitungen wurden dutzende Menschen festgenommen.

Brooklyn Center liegt nördlich von Minneapolis, wo im Mai 2020 der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet worden war. Der tödliche Schuss auf Daunte Wright ereignete sich just in der Zeit, als dem weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin, der Floyd rund neuneinhalb Minuten das Knie in den Nacken gedrückt hatte, der Prozess gemacht wurde. Chauvin wurde später zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. warnt nach Libanon-Besuch vor Schüren von Ängsten vor Muslimen

Papst Leo XIV. hat nach seinem Besuch im Libanon vor dem Schüren von Ängsten vor Muslimen aufgerufen. Sein Besuch im Libanon solle zeigen, "dass Dialog und Freundschaft zwischen Muslimen und Christen möglich" seien, sagte der Papst am Dienstag auf dem Rückflug aus Beirut. Muslimfeindliche Vorurteile würden "oft von Menschen geschürt", die Einwanderung ablehnten und versuchten, "Menschen fernzuhalten, die aus einem anderen Land, einer anderen Religion oder einer anderen Ethnie stammen".

Missbrauchsprozess gegen früheren Kommunalpolitiker: Mildere Haftstrafe in Bochum

In einem Berufungsprozess gegen einen früheren Kommunalpolitiker wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Bochum die Strafe gemildert. Der Angeklagte wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit fiel die Strafe drei Monate geringer aus als beim ersten Urteil im Mai.

Versuchte Schumacher-Erpressung: Urteil in Wuppertal bleibt bestehen

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher ist das Urteil gegen die Angeklagten bestätigt worden. Das Landgericht Wuppertal verwarf am Dienstag die eingelegten Berufungen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Dem Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts vom Februar zufolge hatte der mutmaßliche Haupttäter mit Hilfe seines Sohns versucht, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen.

Neue Freundin von Mann erstochen: Lebenslange Haft für Frau in Essen

Weil sie die neue Freundin ihres Manns erstach, ist eine Frau vom Landgericht Essen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte wurde am Dienstag wegen Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Demnach hatte die Angeklagte die Frau auf offener Straße mit einem Messer ermordet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: