The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Zwei Löschhubschrauber in Griechenland verunglückt

Bei der Bekämpfung der Waldbrände in Griechenland sind am Sonntag zwei Löschhubschrauber zusammengestoßen. Wie die Feuerwehr mitteilte, wurden "sofort Rettungsteams mobilisiert, um die Besatzungen zu orten und zu unterstützen". Die Kollision der beiden Helikopter des US-Herstellers Bell ereignete sich in der Region Psatha westlich von Athen.

Betrugsversuch: 103-Jährige delegiert falschen Wasserwerker am Nacken aus Wohnung

Falsche Wasserwerker sind beim Versuch, eine 103-jährige Frau in Bremen zu bestehlen, offensichtlich erfolglos geblieben. Die drei Betrüger verschafften sich am Freitag unter dem Vorwand, Arbeiten an der Wasserversorgung vornehmen zu müssen, Zugang zur Wohnung der Seniorin, wie die Polizei am Sonntag berichtete.

Waldbrände in Griechenland fressen sich weiter fort - Flammenmeer westlich von Athen

Unter schwierigen Wetterbedingungen hat die Feuerwehr in Griechenland am Wochenende weiter gegen Flammenfronten in verschiedenen Landesteilen angekämpft. Allein nahe dem Küstenferienort Porto Germeno waren nach Behördenangaben fast 500 Feuerwehrleute im Einsatz. Regierungschef Kyriakos Mitsotakis sprach von einer "äußerst schwierigen" Lage mit "extremen" Wetterbedingungen. In ganz Griechenland wurden mittlerweile mehr als 12.000 Hektar Land zerstört, wie der Wetterdienst des Nationalen Observatoriums mitteilte.

Nach CSD-Anschlag: Union dringt auf rasche Konsequenzen

Nach dem Anschlag während der CSD-Demonstration in Berlin dringt die Union auf rasche Gesetzesverschärfungen. Die Bürger erwarteten jetzt Konsequenzen von der Politik, sagte Unions-Fraktionschef Thorsten Frei der "Bild am Sonntag". SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich grundsätzlich offen für eine Präventivhaft für sogenannte "Gefährder".

Textgröße ändern: