The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Würzburger Bischof Jung verurteilt Religionsmissbrauch für "Allmachtsfantasien"

Beim Deutschen Katholikentag hat der Würzburger Bischof Franz Jung einen Missbrauch von Religion durch Politiker verurteilt. Es brauche "Widerspruch gegen alle Machthaber dieser Welt, die sich in Allmachtsfantasien ergehen und diese auch noch religiös verbrämen", sagte Jung am Donnerstag im Festgottesdienst zu Christi Himmelfahrt auf dem Residenzplatz der bayerischen Stadt. "Überall da, wo Menschen für sich in Anspruch nahmen, in Gottes Namen zu herrschen, haben sie Blutbäder angerichtet."

Wellgistics Health treibt die digitale Expansion seines kürzlich angekündigten Pilotprojekts für RPM, RTM und CCM mit der geplanten Übernahme von WellCare Today und dessen firmeneigenem Samsung Galaxy Watch-Programm zur Gesundheitsüberwachung voran

Highlights:WellCare Today bringt eine etablierte RPM-, RTM- und CCM-Infrastruktur mit Integrationen in Wearable-Technologien und vernetzten Überwachungslösungen mitDurch die Kombination soll die kürzlich von Wellgistics Health angekündigte MSO-Initiative mit Kare Clinicals und dessen Netzwerk aus über 6.500 unabhängigen Apotheken integriert werdenDie geplante Plattform soll die Patientenbindung, die Therapietreue, die Fernüberwachung und die langfristige Pflegekoordination verbessernDas Transaktionsvolumen beläuft sich auf rund 15 Millionen $Die strategische Initiative zielt darauf ab, zusätzliche klinische Umsatzmöglichkeiten für teilnehmende Apotheken und Anbieter zu schaffen

Fußball-WM: Kalifornien prüft mögliche Verstöße beim Ticket-Verkauf

Der US-Bundesstaat Kalifornien hat vom Weltfußballverband Fifa Klarstellungen wegen möglicher Verstöße im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf für die Fußball-Weltmeisterschaft verlangt. Das teilte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch mit. Einem Medienbericht zufolge sollen Fußballfans Tickets der teuersten Kategorie 1 gekauft haben, bevor sie dann Plätze erhielten, die zuvor in einer günstigeren Kategorie ausgewiesen worden waren.

"Unerschrockener Verkünder": Steinmeier verteidigt Papst gegen Trumps Kritik

Zum Auftakt des Deutschen Katholikentags hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Papst gegen Kritik von US-Präsident Donald Trump verteidigt. "Wenn Papst Leo in einer Zeit von Krisen und Kriegen öffentlich größere Anstrengung für den Frieden fordert, dann verdient ein solcher Aufruf Unterstützung, nicht Kritik - auch nicht die von den Mächtigsten der Welt", sagte Steinmeier am Mittwoch in seiner Eröffnungsansprache in Würzburg.

Textgröße ändern: