The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Nach tödlichem Autorennen: Kosovare darf ausgewiesen werden

Nach einem tödlichen Autorennen in Nordrhein-Westfalen darf ein verurteilter Mann aus dem Kosovo aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Manns ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte bei dem illegalen Autorennen an Ostern 2019 in Moers den Tod einer 43-jährige Frau verursacht. Er wurde später zu fünf Jahren Haft verurteilt.

25-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Hessen - Jugendlicher verdächtig

Rund einen Monat nach einem Messerangriff im hessischen Hanau ist ein 25-Jähriger an seinen schweren Verletzungen gestorben. Der Mann lag zuvor mehrere Wochen im Koma, wie die Polizei in Offenbach am Mittwoch mitteilte. Ende März sei er dann gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen eines Tötungsdelikts.

Zwei Franzosen nach jahrelanger Haft im Iran wieder zuhause

Ein mehr als drei Jahre im Iran inhaftiertes Paar aus Frankreich ist wieder frei und am Mittwoch in die Heimat zurückgekehrt. Cécile Kohler und Jacques Paris wurden am Morgen am Pariser Flughafen Charles-de-Gaulle von Mitarbeitern des Krisenstabs des französischen Außenministeriums in Empfang genommen und trafen anschließend ihre Familien. Präsident Emmanuel Macron empfing sie später im Garten des Elysée-Palastes.

Zwei im Iran freigelassene Franzosen nach Frankreich zurückgekehrt

Ein jahrelang im Iran inhaftiertes Paar aus Frankreich ist wieder frei und am Morgen in die Heimat zurückgekehrt. Cécile Kohler und Jacques Paris wurden nach ihrer Ankunft am Mittwochmorgen am Pariser Flughafen Charles-de-Gaulle von Mitarbeitern des Krisenstabs des französischen Außenministeriums in Empfang genommen, wie die Nachrichtenagentur AFP aus informierten Kreisen erfuhr. Sie sollten zunächst ihre Familien treffen, später wollte Präsident Emmanuel Macron sie im Elysée-Palast empfangen.

Textgröße ändern: