The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Brand in Crans-Montana: Weitere Anklage gegen Bar-Inhaberin erhoben

Nach der Brandkatastrophe im Schweizer Skiort Crans-Montana mit 41 Toten hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen die Mitinhaberin der betroffenen Bar erhoben. Jessica Moretti werde nun auch Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte ihr Anwalt am Freitagabend nach einer stundenlangen Befragung von Moretti und ihrem Ehemann in Sitten mit. Konkret stehe der Vorwurf der Urkundenfälschung mit einer Rechnung aus dem Jahr 2015 im Zusammenhang, bei der es um den Kauf von Schaumstoffen während der damaligen Umbauarbeiten des Lokals geht.

Wegen Anschlagsplanung in Berlin: Mehrere Jahre Haft für 22-jährigen Syrer

Wegen der mutmaßlichen Planung eines Anschlags in Berlin ist ein 22-jähriger Syrer zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten am Freitag unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde aufrecht erhalten.

Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau mit Fleischerbeil in Sachsen

Das Landgericht im sächsischen Chemnitz hat einen 39-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau mit einem Fleischerbeil zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Den Kindern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, wurden jeweils 15.000 Euro als Hinterbliebenenrente zugesprochen.

Mädchenleiche in Frankreich: Macron räumt Schwachstellen in Justiz ein

Nach dem Fund einer vermutlich ermordeten Elfjährigen hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron Missstände im französischen Justizsystem eingeräumt. "Es ist klar, dass es Schwachstellen gab", sagte Macron am Freitag. Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt und der Schutz von Kindern müsse verbessert werden.

Textgröße ändern: