The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen

Entgegen einer gesetzlichen Frist will die US-Regierung am Freitag zunächst nur einen Teil der Akten zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlichen. Vize-Justizminister Todd Blanche sagte dem Sender Fox News, er erwarte bis Fristablauf um Mitternacht (Ortszeit) die Freigabe "mehrerer hunderttausend Dokumente", darunter Fotos und Schriftstücke. In den kommenden Wochen sei dann die Veröffentlichung hunderttausender weiterer Akten geplant.

Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro

Mit angeblich sicheren Tresorfächern haben zwei Betrüger in Baden-Württemberg Waren im Wert von mehreren hunderttausend Euro erbeutet. Die 33-jährige Frau und der 34 Jahre alte Mann wurden am Donnerstag festgenommen und sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Karlsruhe mitteilten.

Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler

Drei wichtige Verurteilungen im Dieselskandal sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht. (Az. 1 StR 270/24)

Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben

In Baden-Württemberg hat ein 19-Jähriger offenbar einen Mann getötet. Der 65-Jährige wurde am Montag leblos in seiner Wohnung in Wildberg gefunden, wie die Polizei in Pforzheim und die Staatsanwaltschaft Tübingen am Freitag gemeinsam mitteilten. Am Donnerstag stellte sich der 19-Jährige der Polizei und ließ sich widerstandlos festnehmen. Er kam in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern: