The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Explosion von Wohnhaus in Weimar: Polizei geht von absichtlicher Sprengung aus

Nach der Explosion eines Einfamilienhauses in Weimar in Thüringen am Sonntag geht die Polizei von einer vorsätzlichen Tat aus. Wie die Polizei am Abend mitteilte, wird weiterhin ein Mann vermisst. Einsatzkräfte trugen demnach den Schutt am Explosionsort im Ortsteil Lützendorf ab, um nach ihm zu suchen. Die Polizei geht dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von "vorsätzlich herbeigeführten Explosionen unter Zuhilfenahme von Gasflaschen" aus, die insgesamt zwei Gebäude zerstörten.

Israels Botschafter Prosor warnt: Deutschland ist "Terrorziel" der Hamas

Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, hat vor einer anhaltend hohen Anschlagsgefahr durch die radikalislamische Hamas gewarnt. "Deutschland ist für die Hamas vom Rückzugsraum zum aktiven Terrorziel geworden", sagte Prosor den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) nach Angaben vom Sonntag. Deren tödliche Ideologie bedrohe "uns alle" und müsse gemeinsam bekämpft werden. Die Gefahr bleibe "hoch".

Frau bei antisemitischem Angriff mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt

Nach einem mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff mit einer abgebrochenen Glasflasche auf eine Frau in Berlin ermittelt der Staatsschutz. Nach Polizeiangaben vom Wochenende ereignete sich die Attacke auf die 43-Jährige in der Nacht zu Freitag auf einer Straße im Bezirk Mitte. Sie erlitt demnach Schnittverletzungen an den Händen, als sie den Angriff abwehrte.

Linienbus in Berlin fährt gegen Baum: 15 Menschen teils schwer verletzt

Bei einem Unfall mit einem Linienbus in Berlin sind am Samstagabend 15 Menschen teils erheblich verletzt worden. Ein Mensch kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus, drei weitere wurden als schwerverletzt eingestuft, wie die Feuerwehr in der Hauptstadt mitteilte. Der Bus fuhr demnach gegen einen Baum neben einer Straße.

Textgröße ändern: