The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

"New York Times"-Chef wirft KI-Firmen "dreisten Diebstahl" geistigen Eigentums vor

Der Herausgeber der US-Tageszeitung "New York Times", Arthur Gregg Sulzberger, hat scharfe Kritik an Tech-Unternehmen geübt, die Anwendungen für Künstliche Intelligenz (KI) mit Hilfe von frei verfügbaren Nachrichtentexten entwickeln. Diese Firmen "stehlen dreist geistiges Eigentum" und gefährdeten so den Journalismus, sagte Sulzberger am Montag bei einem Kongress für Nachrichtenmedien im südfranzösischen Marseille.

Nach Fund von getöteter Frau in Rheinland-Pfalz: Ehemann in Untersuchungshaft

Nach dem Fund einer toten 29-Jährigen in ihrem Auto in Rheinland-Pfalz geht die Polizei von einem Gewaltverbrechen aus. Der von ihr getrennt lebende 43-jährige Ehemann wurde wegen dringenden Tatverdachts des Totschlags sowie Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, wie die Staatsanwaltschaft in Koblenz am Montag mitteilte. Angehörige hatten die Frau vermisst gemeldet, nachdem diese am vergangenen Donnerstag auf Kontaktversuche nicht reagierte.

Liebesbetrüger bringt Frau aus Mecklenburg-Vorpommern um fast 230.000 Euro

Eine Frau aus Mecklenburg-Vorpommern hat fast 230.000 Euro an einen sogenannten Lovescammer verloren. Der Liebesbetrüger kontaktierte die 74-Jährige aus dem Greifswalder Umland im Dezember 2025 über ein soziales Netzwerk, wie die Polizei am Montag in Neubrandenburg mitteilte. Laut Polizei entwickelte sich ein intensiver schriftlicher Austausch, bis der Unbekannte nach etwa einem Monat begann, die Frau um Geld zu bitten.

Zigtausende gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt. Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag in der Hansestadt mitteilte. Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.

Textgröße ändern: