The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Ostermesse im Vatikan: Papst Leo XIV. ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz im Vatikan geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Drei Menschen in Wald bei Flensburg durch umstürzenden Baum getötet

Beim Ostereier-Suchen in einem Waldstück bei Flensburg sind drei Menschen durch einen umstürzenden Baum getötet worden. Unter den Todesopfern sei ein zehn Monate altes Baby, teilte die Polizei am Sonntag mit. Ein weiteres Unfallopfer wurde demnach schwerverletzt ins Krankenhaus geflogen. Laut Polizei war nach bisherigen Erkenntnissen ein etwa 30 Meter hoher Baum "aufgrund starker Windböen" auf eine Menschengruppe gestürzt.

Leo XIV. wünscht "Frohe Ostern" und ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"

Erstmals seit seinem Amtsantritt wird Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz leiten und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" sprechen. Zu der Messe - bei der Leos Vorgänger Franziskus im vergangenen Jahr zum letzten Mal öffentlich aufgetreten war - werden zehntausende Gläubige erwartet. Den traditionellen Segen "Der Stadt und dem Erdkreis" will der Papst um 12.00 Uhr sprechen.

Textgröße ändern: