The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Lebenslange Haft in Prozess um Autoanschlag auf Münchner Verdi-Demo

Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Korruptionsermittlungen gegen ukrainische Ex-Botschafterin in den USA

Die am Montag entlassene bisherige ukrainische Botschafterin in den USA, Olha Stefanischyna, steht unter Korruptionsverdacht. Gegen die 40-Jährige wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der "illegalen Bereicherung" im Umfang von umgerechnet 270.000 Euro eingeleitet, wie die ukrainische Antikorruptionsbehörde Nabu am Donnerstag im Onlinedienst Telegram erklärte. Demnach geht es um von Stefanischyna nicht bei den Finanzbehörden angegebene Luxus-Immobilien und andere Vermögenswerte, deren Wert das offiziell gemeldete Einkommen der entlassenen Diplomatin übersteige.

Frau aus Berliner Kleingartenvorstand soll fast eine Million Euro veruntreut haben

Wegen der mutmaßlichen Veruntreuung von fast einer Million Euro bei einem Berliner Kleingartenverband hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 55-Jährige erhoben. Die Frau, die in dem Verband für die Finanzen zuständig war, soll die Gelder abgezweigt und auf ihr eigenes Konto beziehungsweise die Konten ihres Mannes und ihrer Tochter transferiert haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die beiden sind wegen Beihilfe angeklagt.

Frau fällt bei Gewitter von Motorboot in Bodensee und stirbt

Eine Frau ist bei einem Gewitter und starkem Seegang auf dem Bodensee von einem Motorboot gefallen und ertrunken. Die 65-Jährige war am Mittwochabend mit ihrem 68-jährigen Ehemann auf dem Boot unterwegs, wie die Polizei am Donnerstag in Ravensburg mitteilte. Sie steuerten von der Schweiz aus in Richtung ihres Heimathafens auf deutscher Seite. Auf der Höhe von Kressbronn fiel die Frau vom Boot.

Textgröße ändern: