The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem

Bei einem Flugzeugabsturz im Bereich des US-Luftwaffenstützpunkts Spangdahlem in Rheinland-Pfalz ist am Dienstag nach Behördenangaben ein Mensch verletzt worden. Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes des Eifelkreises Bitburg-Prüm waren im Einsatz, wie die Kreisverwaltung in Bitburg mitteilte. Der Einsatz war bereits wieder beendet.

Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben

Nach dem Fund einer Frauenleiche in einem ausgebrannten Kleinbus auf einem Parkplatz in Bayern ist der Fahrzeughalter und frühere Ehemann als Tatverdächtiger ermittelt worden. Wie die Polizei in Straubing am Dienstag mitteilte, ergab eine Obduktion, dass die 45-jährige Frau im Fahrzeuginnern bereits vor dem Brand gewaltsam zu Tode gekommen war. Der 46-jährige Verdächtige sei ihr Exmann.

Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann

Mehr als eine Woche nach der Explosion eines Einfamilienhauses im thüringischen Weimar gibt es weiterhin keine Spur von dem vermissten Hausbesitzer. Der 61-Jährige gilt auch nach Abschluss der Such- und Sicherungsarbeiten weiter als vermisst, wie die Polizei in Jena am Dienstag mitteilte.

Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei

Ein Jugendlicher hat vor einer Schule in der Türkei um sich geschossen und mindestens elf Schüler verletzt. Der Angreifer ergriff nach dem Vorfall am Dienstagmorgen in Turgutlu nahe Izmir zunächst die Flucht, konnte jedoch rasch gefasst und festgenommen werden, wie Justizminister Akin Gürlek im Onlinedienst X mitteilte. Es ist bereits der dritte schwere Schusswaffenangriff an einer türkischen Schule in diesem Jahr.

Textgröße ändern: