The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. trifft US-Außenminister Rubio

Papst Leo XIV. empfängt am Donnerstag US-Außenminister Marco Rubio im Vatikan (11.30 Uhr). Hintergrund sind die jüngsten Spannungen zwischen dem US-stämmigen Papst und US-Präsident Donald Trump über den Iran-Krieg. Trump hatte wütend auf Friedens-Aufrufe des Papstes reagiert und dem katholischen Kirchenoberhaupt unterstellt, sich mit einem Land gemein zu machen, "das eine Atomwaffe will".

BGH verhandelt über mögliche Diskriminierung von blinder Patientin bei Reha

Um mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen geht es am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine blinde Frau wurde am Kniegelenk operiert und sollte in einer hessischen Klinik eine Reha machen. Sie wurde mit dem Krankenwagen dorthin gebracht, aber nicht aufgenommen und stattdessen in das ursprüngliche Krankenhaus zurückgefahren. (Az. III ZR 56/25)

Verhandlung an Berliner Verwaltungsgericht über Millionenspende an AfD

Eine Millionenspende an die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 ist am Donnerstag (09.00 Uhr) Gegenstand einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Die Partei begehrt die Rückzahlung von rund 2,3 Millionen Euro an Spendengeldern durch den Bundestag. Die Spende, die für Plakatwerbung eingesetzt werden sollte, stammte laut AfD von einem früheren österreichischen Politiker.

Bundesgerichtshof verhandelt in Baumarkt-Streit um Farbe Orange

Ein Streit zwischen Baumärkten um die Farbe Orange beschäftigt am Donnerstag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Er verhandelt in Karlsruhe über die Frage, ob Obi Markenschutz für die Farbe beanspruchen kann. Andere Ketten, darunter Hornbach, beantragten die Löschung der Marke. Sie finden, dass die Farbe nicht genug Unterscheidungskraft hat, um auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen. (Az. I ZB 58/25)

Textgröße ändern: