The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Haftstrafen in Prozess um Betrug mit Millionenschaden in Baden-Württemberg

Das Landgericht im baden-württembergischen Mannheim hat zwei Angeklagte in einem Prozess um Betrug mit Millionenschaden zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren und drei Jahren verurteilt. Die Frau und der Mann müssen zudem mehr als 1,5 Millionen Euro zurückzahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die angeklagte Frau als Geschäftsführerin eines Unternehmens zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften verwaltete.

59-Jährige soll Leiche von Mann an Bundesstraße in Bayern abgelegt haben

Eine 59-Jährige soll die Leiche eines Manns an einer Bundesstraße in Bayern abgelegt haben. Gegen sie wird wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt, wie die Polizei in Rosenheim am Freitag mitteilte. Demnach war der Leichnam vor knapp zwei Wochen auf einem Parkplatz an der B307 bei Lenggries gefunden worden.

Waldstücke und Gebäude angezündet: Pressefotografen in Dessau verurteilt

Wegen mehrfacher Brandstiftung hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt zwei Pressefotografen zu Freiheitsstrafen verurteilt, in einem Fall zur Bewährung. Das Gericht sah es in seinem am Freitag ergangenen Urteil als erwiesen an, dass die 23 und 33 Jahre alten Angeklagten zwischen Juli und September vergangenen Jahres im Raum Bitterfeld-Wolfen leerstehende Gebäude, Waldstücke und Landwirtschaftsflächen in Brand gesetzt hatten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Zwei Verschüttete mehr als eine Woche nach verheerender Sturzflut in Nepal gerettet

Mehr als eine Woche nach der verheerenden Himalaya-Sturzflut mit mindestens 1280 Toten sind in Nepal zwei in einem Tunnel eingeschlossene Arbeiter gerettet worden. Zwei Minister des Landes bestätigten am Freitag, dass die beiden Verschütteten lebend geborgen worden seien. Laut Energieminister Biraj Bhakta Shrestha wurde ein Mensch "soeben wohlbehalten aus dem Tunnel" des Wasserkraftwerks Trishuli 3A gerettet. "Wir haben gerade erfahren, dass eine zweite Person gerettet wurde", fügte Innenminister Sudan Gurung kurz darauf hinzu.

Textgröße ändern: