The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2500

Die Zahl der Todesopfer durch das verheerende Doppel-Erdbeben in Venezuela ist auf mehr als 2500 gestiegen. Es seien bisher 2595 Todesopfer gemeldet worden, sagte am Donnerstag (Ortszeit) Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez auf einer Pressekonferenz. Zudem seien 12.400 Menschen verletzt worden.

43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet

Jubelnde Helfer und überglückliche Angehörige: Acht Tage nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela haben Rettungskräfte einen Mann lebend aus den Trümmern geholt. Wie eine Reporterin der Nachrichtenagentur AFP berichtete, wurde der 43-jährige Hernán Gil am Donnerstag im stark zerstörten Ort Catia La Mar aus den Trümmern eines siebenstöckigen Gebäudes geborgen. Gils Ehefrau Gusbimar González sprach von einem "Wunder" und dankte den hunderten an dem Einsatz beteiligten Helfern.

Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro

Die Staatsanwaltschaft in Polen hat angekündigt, sobald wie möglich ein Auslieferungsersuchen gegen den in die USA geflüchteten ehemaligen Justizminister Zbigniew Ziobro zu stellen. Eine Gerichtsentscheidung mache dies jetzt möglich, sagte die Sprecherin der Anklage, Anna Ptaszek, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz

An den Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes gibt es heftige Kritik von Datenschützern und Verbänden sowie aus der Politik. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte am Donnerstag im Gespräch mit dem RND vor einer "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung. Die Linke sprach von einem "Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren".

Textgröße ändern: