The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Mord an Lehrer Paty: Pariser Berufungsgericht reduziert Haftstrafen von Mitverantwortlichen

Im Berufungsverfahren im Fall der Ermordung des französischen Lehrers Samuel Paty durch einen jungen Dschihadisten hat ein Gericht in Paris am Montag die Haftstrafen mehrerer Mitverantwortlicher reduziert. Die Haftstrafen von zwei Freunden des von der Polizei getöteten Täters wurden von 16 Jahren auf sieben beziehungsweise sechs Jahre reduziert. Ihnen war Beihilfe zum Mord vorgeworfen worden. Sie sollen den Täter gefahren und ihm geholfen haben, Waffen zu beschaffen.

Nach Fund von Leichenteilen in Hessen: Verdächtige in Untersuchungshaft

Nach dem Fund von Leichenteilen im hessischen Heusenstamm ist die 39-jährige Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Polizei in Offenbach und die Staatsanwaltschaft Darmstadt am Montag mitteilten, setze eine Richterin am Samstag einen Haftbefehl gegen die Frau in Vollzug. Dieser wurde wegen des Verdachts des Totschlags erlassen. Zu dem Vorwurf äußerte sich die Beschuldigte demnach noch nicht.

Anklage gegen mutmaßliche IS-Unterstützerin in Düsseldorf erhoben

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) erhoben. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation vorgeworfen, wie die Behörde am Montag in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt mitteilte. Demnach soll sich die 34-Jährige mit ihrem mittlerweile gestorbenen Ehemann zwischen September 2015 und Oktober 2017 im Irak und in Syrien dem IS angeschlossen haben.

30-Jähriger stirbt nach Auseinandersetzung in Essen: Verdächtiger in Untersuchungshaft

Nach einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Menschen in Essen ist am Montag ein 30 Jahre alter Mann an seinen Verletzungen gestorben. Als tatverdächtig gilt ein 29-Jähriger, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Er kam unter Totschlagsverdacht in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern: