The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Deutschland schiebt 25 straffällig gewordene Afghanen ab

Die Bundesregierung hat 25 straffällig gewordene Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben. Die ausreisepflichtigen Männer seien in der Nacht zu Dienstag in einem Charterflug nach Afghanistan gebracht worden, teilte die hessische Landesregierung am Dienstag mit. In Deutschland seien die Männer unter anderem wegen Totschlags, Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Drogendelikten verurteilt worden.

Über 300.000 Tabletten in Mietwagen: Zollbeamte nehmen Drogenschmuggler fest

Zollbeamte haben in Schleswig-Holstein einen mutmaßlichen Drogenschmuggler mit hunderttausenden Beruhigungstabletten im Gepäck festgenommen. Er soll in einem Mietauto mehr als 300.000 Tabletten mit den Wirkstoffen Clonazepam und Alprazolam transportiert haben, wie das Hauptzollamt Kiel am Dienstag mitteilte. Beide Stoffe wirken beruhigend und krampflösend. Der Mietwagen mit kroatischem Kennzeichen wurde am Donnerstag auf einem Parkplatz an der Autobahn 1 kontrolliert.

Vier Festnahmen bei Durchsuchungen gegen mutmaßliche Schleuser in Hessen

Bei Durchsuchungen gegen mutmaßliche Schleuser in Hessen haben Ermittler vier Verdächtige festgenommen. Sie sollen illegale Prostitution ermöglicht oder Menschen von Brasilien nach Deutschland geschleust haben, wie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Im Fokus der Ermittlungen stehen Verdächtige, die den nach Deutschland Geschleusten Wohnungen für die Prostitution zur Verfügung gestellt haben sollen.

Zwei Tote und ein schwerverletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen

Bei einem Einsatz infolge möglicher Schüsse ist die Polizei in einem Mehrfamilienhaus in Neustadt in Sachsen auf zwei tote und einen schwerverletzten Menschen gestoßen. Wie die Beamten in Dresden mitteilten, gingen am Dienstagmittag Notrufe wegen Schüssen in dem Haus ein. Vor Ort stießen Einsatzkräfte auf die beiden Leichen und den schwerverletzten Menschen.

Textgröße ändern: