The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Anschlagsplan gegen Taylor-Swift-Konzert in Wien: Urteil erwartet

Im Prozess um einen geplanten islamistischen Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Österreich wird am Donnerstag das Urteil erwartet. Der 21-jährige Angeklagte Beran A. hatte sich in dem seit April laufenden Prozess schuldig bekannt. Er war nach einer Warnung aus den USA einen Tag vor dem geplanten Anschlag im August 2024 festgenommen worden. Drei ausverkaufte Konzerte in Wien im Rahmen von Swifts "Eras"-Welttournee wurden damals abgesagt.

Autofahrerin in Dinslaken erfasst radfahrende Kinder: Zwei Zwölfjährige sterben

Nach einem schweren Verkehrsunfall sind im nordrhein-westfälischen Dinslaken zwei zwölfjährige Radfahrer gestorben. Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Polizei in Wesel und die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilten. Zwei von ihnen erlagen später ihren Verletzungen.

Duterte soll sich ab November wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten

Der frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte soll sich voraussichtlich ab dem 30. November vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Die Vorsitzende Richterin Joanna Korner teilte am Mittwoch mit, sie sei grundsätzlich "bereit" dem entsprechenden Antrag der Anklage stattzugeben. Allerdings solle vorher erneut die Verhandlungsfähigkeit des 81-Jährigen überprüft werden, fügte sie hinzu.

Zwölfjähriger Radfahrer stirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen

Nach einem schweren Verkehrsunfall im nordrhein-westfälischen Dinslaken ist ein zwölfjähriger Radfahrer ums Leben gekommen. Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg und Polizei Wesel mitteilten.

Textgröße ändern: