The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Brite soll Ex-Ministerin Widdecombe mit 21 Hammer-Schlägen getötet haben

Im Fall des Mordes an der britischen Ex-Ministerin Ann Widdecombe sind grausame Details bekannt geworden: Ein britisches Gericht ordnete am Dienstag Untersuchungshaft für einen 28-jährigen Briten an, der laut Staatsanwaltschaft verdächtigt wird, Widdecombe 21 Mal mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen zu haben. Anschließend habe er eine Geldbörse aus ihrer Handtasche gestohlen und sei geflohen. Als Prozessbeginn wurde der 8. Juni 2027 festgesetzt.

Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludag erneut in der Türkei festgenommen

Ein türkischer Journalist der Deutschen Welle ist in der Türkei erneut inhaftiert worden. "Ich werde festgenommen", erklärte Alican Uludag am Dienstag im Onlinedienst X. Der in der Hauptstadt Ankara ansässige Journalist war bereits im Februar wegen "Beleidigung des Präsidenten" festgenommen worden und hatte anschließend rund 90 Tage im berüchtigten Gefängnis Silivri nahe Istanbul verbracht. DW-Intendantin Barbara Massing nannte die erneute Festnahme "zutiefst besorgniserregend".

Nach Gewalt bei Protesten in Indien: Gandhi fordert Rücktritt von Premier Modi

Nach heftigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bei Protesten gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat Oppositionsführer Rahul Gandhi den Rücktritt von Premierminister Narendra Modi gefordert. Modi "zerstört die Zukunft der indischen Jugend", schrieb Gandhi am Dienstag in Onlinemedien. Die sogenannte Kakerlaken-Bewegung will trotz des harten Vorgehens der Polizei ihre Aktionen fortsetzen.

Caritas kritisiert Bundesregierung wegen Kürzungen bei humanitärer Hilfe

Das katholische Hilfswerk Caritas hat die Bundesregierung wegen der Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfe kritisiert. "Der Staat kürzt seine Unterstützung ausgerechnet in einer Zeit, in der humanitäre Hilfe dringlicher und gefährlicher wird", sagte der Leiter von Caritas international, Oliver Müller, am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts der Organisation in Freiburg.

Textgröße ändern: