The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Dresden: Mann bleibt zwischen Zaunspitzen stecken und verliert Bewusstsein

In Dresden ist ein Mann mit dem Hals zwischen zwei gusseisernen Spitzen eines Zauns steckengeblieben und hat das Bewusstsein verloren. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte am späten Dienstagnachmittag seien bei dem 66-Jährigen keine Lebenszeichen mehr erkennbar gewesen, teilte die Feuerwehr der sächsischen Hauptstadt am Mittwoch mit.

Taifun "Kalmaegi": Zahl der Toten auf den Philippinen steigt auf über 90

Die Zahl der Toten infolge des Taifuns "Kalmaegi" auf den Philippinen ist auf über 90 gestiegen. Ein Sprecher der besonders schwer betroffenen Provinz Cebu sagte der Nachrichtenagentur AFP, in einer Küstenstadt seien nach Überflutungen 35 weitere Leichen entdeckt worden. Die Opferzahl in der Provinz sei damit auf 76 gestiegen. Der philippinische Zivilschutz hatte zuvor außerdem 17 Tote in anderen Provinzen gemeldet.

Urteil in Aachener Prozess um Mordserie von Pfleger auf Palliativstation erwartet

Im Prozess um die mutmaßliche Mordserie eines früheren Pflegers auf einer Palliativstation wird am Mittwoch (12.00 Uhr) vor dem Landgericht Aachen das Urteil erwartet. Die Anklage fordert lebenslange Haft wegen 13 Morden und 24 Mordversuchen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Mindestens drei Tote bei Absturz von Frachtflugzeug in US-Bundesstaat Kentucky

Beim Absturz eines Frachtflugzeugs im US-Bundesstaat Kentucky sind mindestens drei Menschen ums Leben gekommen. Er gehe davon aus, dass die Zahl noch steigt, sagte der örtliche Gouverneur Andy Beshear am Dienstag (Ortszeit). Mindestens elf Menschen seien verletzt worden, einige von ihnen seien schwer verletzt worden.

Textgröße ändern: