The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Untersuchungsbericht bestätigt Hangrutsch als Ursache für Zugunglück von Riedlingen

Rund ein Jahr nach dem Zugunglück nahe Riedlingen in Baden-Württemberg mit drei Toten hat der offizielle Untersuchungsbericht einen Hangrutsch als Ursache bestätigt. Starkregen spülte Schlamm und Geröll auf die Strecke und ließ den Zug entgleisen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten abschließenden Analyse der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung in Bonn hervorgeht. Hinweise auf ein Fehlverhalten gab es demnach nicht.

Hinweis auf geplanten Gefangenenaufstand: Durchsuchung in JVA Siegburg

Nach einem Hinweis auf einen möglichen gewaltsamen Aufstand von Gefangenen ist die Justizvollzugsanstalt in Siegburg in Nordrhein-Westfalen durchsucht worden. Rund 100 Polizeikräfte unterstützten die Maßnahmen am Dienstag, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Auslöser für den Großeinsatz war demnach die Aussage eines Gefangenen, wonach Inhaftierte einen Aufstand geplant hätten und dabei auch Waffen einsetzen wollten.

Nach Geisterfahrer-Unfall in Hessen: Zwölfjährige stirbt an Verletzungen

Nach einem Geisterfahrer-Unfall auf der Autobahn 45 in Hessen ist eines der drei lebensgefährlich verletzten Kinder gestorben. Die Zwölfjährige starb am Dienstag an ihren Verletzungen, wie ein Polizeisprecher in Gießen am Mittwoch sagte. Bei dem Unfall in der Nacht zum Sonntag nahe Florstadt waren die Autos einer 34-jährigen Falschfahrerin und eines 70-Jährigen frontal zusammengestoßen. Beide kamen durch den Unfall ums Leben.

Verheerender Waldbrand im Süden Frankreichs unter Kontrolle

Die französische Feuerwehr hat am Mittwoch einen verheerenden Waldbrand im Süden des Landes unter Kontrolle gebracht. "Momentan ist das Feuer auf seinen bisherigen Bereich begrenzt, das heißt, es breitet sich kaum noch aus", erklärte der örtliche Feuerwehrchef Eric Grohin zu dem Brand, der am Dienstag in der Nähe von Cotignac nordöstlich von Marseille ausgebrochen war und hunderte Menschen zur Flucht aus ihren Häusern gezwungen hatte.

Textgröße ändern: