The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte

Bei einem Fußball-Pokalspiel in Mannheim ist es am Freitagabend zu schweren Ausschreitungen gekommen. Dabei wurde zwischenzeitlich der Rasen gestürmt. Die Polizei musste nach eigenen Angaben "Zwang" gegen die Fans anwenden, sie setzte unter anderem berittene Beamte ein. Es hätten insgesamt 85 Menschen medizinisch versorgt werden müssen, acht davon mussten wegen der Schwere ihrer Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.

Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar

Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal Tiktok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt. Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte am Freitag das US-Justizministerium mit. Es handele sich um "eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen" in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet.

Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

An einer schwedischen Schule ist bei einem Angriff mit einem Schwert ein Mensch getötet worden. Drei Menschen seien bei dem Angriff in der Kleinstadt Fagersta verletzt worden, sagte der örtliche Polizeichef Tommy Alriksson am Freitag. Der Angreifer wurde von der Polizei angeschossen und festgenommen. Das Motiv für den Angriff war zunächst unklar.

Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

An einer schwedischen Schule sind bei einem Angriff mit einem Schwert mindestens drei Menschen verletzt worden. Wie die Behörden der Kleinstadt Fagersta am Freitag mitteilten, drang ein mit einem Schwert bewaffneter Angreifer in die Brinell-Schule der Stadt ein und verletzte dort mehrere Menschen. Medienberichten zufolge wurde er von der Polizei angeschossen und festgenommen. Das Motiv für den Angriff war zunächst unklar.

Textgröße ändern: