The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert

Die in Russland inhaftierte Theaterregisseurin und Kriegsgegnerin Jewgenija Berkowitsch ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis auf 42 Kilogramm abgemagert. "Sie ist wieder in eine Strafzelle gesteckt worden", sagte Ksenia Karpinskaja der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge ist es das dritte Mal, dass die 41-Jährige in Isolationshaft musste.

Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht

Wenige Tage nach ihrem Wahlsieg in Berlin ist die Linkspartei wegen Clan-Kontakten und Antisemitismus-Vorwürfen in die Defensive geraten. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag erhoben am Mittwoch Abgeordnete aller anderen Fraktionen schwere Vorwürfe. Union, SPD, Grüne und AfD warfen der Linken eine mangelnde Abgrenzung zu Antisemiten vor und warnten vor einer Unterwanderung durch die Organisierte Kriminalität. Die Linke wertete die Kritik als Manöver, sie nach dem Wahlsieg von der Übernahme der Landesregierung in Berlin abzuhalten.

Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist wegen sexueller Übergriffe auf eine Produktionsassistentin zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das New Yorker Gericht bliebt damit am Mittwoch hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 20 Jahren Haft zurück. Geschworene hatten den heute 74-jährigen Weinstein vor gut einem Jahr schuldig gesprochen, seine Assistentin Miriam Haley im Jahr 2006 missbraucht zu haben. Nun wurde das Strafmaß verkündet.

Textgröße ändern: