The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Pro Asyl kritisiert Einreisevisa für Taliban - besorgte Äußerungen auch aus SPD

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die Bundesregierung wegen der von ihr genehmigten Einreise weiterer Vertreter der radikalislamischen Taliban nach Deutschland scharf kritisiert. "Mit jedem weiteren Visum wertet die Bundesregierung das international geächtete Taliban-Regime politisch auf", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Dienstag. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), äußerte sich besorgt.

Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon

Der Onlineriese Amazon soll seine Versteigerungen von Online-Werbung seit Jahren manipuliert und damit die Preise nach oben getrieben haben. Das werfen die US-Verbraucherschutzbehörde FTC und 22 Bundesstaaten dem Konzern vor, wie es in der am Montag eingereichten Klage heißt. Amazon wies den Vorwurf als "fehlgeleitet" und "mangelhaft" zurück; die Aufsichtsbehörden hätten "selektiv" veraltete interne Dokumente herausgegriffen.

Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan

Schreie eines Hausbewohners auf Raubtierjagd haben im niedersächsischen Lachendorf einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anwohnerin rief am Montag die Beamten, weil sie aus einem Nachbarhaus laute Schreie einer Mannes wahrgenommen hatte und in Sorge war, wie die Polizeiinspektion Celle am Dienstag berichtete.

Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter

Bei einem Unfall mit einem Taxi ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Insassin ums Leben gekommen. Ein weiterer Mitfahrer wurde am Montag bei Wolgast schwer verletzt, wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Montagabend mitteilte. Wie es zu dem Unfall kam, war noch unklar.

Textgröße ändern: