The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

New Yorker Star-Anwalt Barry Pollack verteidigt Maduro vor Gericht

Die Verteidigung des von den USA entmachteten venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro hat der New Yorker Star-Anwalt Barry Pollack übernommen. Der 61-jährige Jurist gilt als äußerst erfahren im Umgang mit prominenten Fällen. Unter anderem war er als Anwalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange tätig und erwirkte 2024 dessen Freilassung. Einen ersten Vorgeschmack auf seine Verteidigungsstrategie lieferte er am Montag bei Maduros erster Anhörung vor Gericht in New York: Pollack stellte "die Rechtmäßigkeit seiner Entführung" durch das US-Militär in Frage.

Nach spektakulärem Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Filiale durchsucht

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen hat die Polizei die Filiale durchsucht. Am Dienstagnachmittag durchsuchten Beamte die Geschäftsräume, um Datenträger und Kundendaten zu sichern, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Grundlage war ein gerichtlicher Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen. Die Ermittlungen dauerten weiter an.

Betrüger erbeuten mindestens hunderttausend Euro von Seniorin aus Niedersachsen

Betrüger haben von einer Seniorin aus Niedersachsen mindestens hunderttausend Euro erbeutet. Die Frau fiel auf die Masche der falschen Polizisten herein, wie die echten Beamten am Dienstag in Hildesheim mitteilten. Demnach riefen Unbekannte die Frau an und gaben sich als Kriminalbeamte aus. Angeblich sei bei Festnahmen ein Dokument gefunden worden, auf dem der Name der Frau gestanden habe, gaben sie demnach an.

Rechtsextremistische Gruppe: Prozess gegen Sächsische Separatisten im Januar

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden beginnt in gut zwei Wochen der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe Sächsische Separatisten. Die Verhandlung gegen die acht Angeklagten startet am 23. Januar, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Weitere Termine wurden bis Dezember festgesetzt.

Textgröße ändern: