The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus


Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus
Gericht: Kein Anspruch auf mehr als dreimonatige Gültigkeit von Genesenenstatus

Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht keinen Anspruch auf einen länger als drei Monate gültigen Genesenenstatus. Das Gericht in Schleswig-Holstein wies in einer am Freitag verkündeten Entscheidung den Eilantrag zweier Kläger ab. Die beiden Ende November und Anfang Dezember positiv auf das Coronavirus getesteten Antragsteller wollten den Kreis Herzogtum Lauenburg verpflichten, ihnen eine bis zu sechs Monate gültige Bescheinigung auszustellen. (Az. 1 B 7/22)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Bescheinigung nicht um einen Verwaltungsakt. Die Rechtsfolgen positiver Tests ergäben sich vielmehr aus der entsprechenden Verordnung, mit der sich der Genesenenstatus für Ungeimpfte auf nur noch 90 Tage verkürzte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) war erst mit der Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Pandemie unter welchen Umständen und für wie lange als genesen gilt. Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sorgte für großen Ärger. Dies soll rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus liegt nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium.

Das Verwaltungsgericht Schleswig verwies darauf, dass die beiden Kläger auch nach Maßgabe des RKI noch bis Ende Februar beziehungsweise Anfang März als genesen gelten und die derzeitige Coronaverordnung mit ihren Einschränkungen für nicht hinreichend immunisierte Menschen bereits am 2. März auslaufe. Für die Zeit danach seien auf Bundes- und Landesebene bereits diverse Lockerungen und die Rückführung von 2G auf 3G in vielen Bereichen angekündigt.

Grundsätzlich wiegen dem Gericht zufolge die Nachteile für die Gesundheit Dritter und den Infektionsschutz schwerer als die den Antragstellern für kurze Zeit drohenden Einschränkungen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingelegt werden.

Zuletzt hatten sich mehrere Gerichte mit der Gültigkeit des Genesenenstatus befasst. Während etwa das Dresdner Verwaltungsgericht ähnlich entschied wie die Schleswiger Richter, hielten Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Berlin, Halle, Hamburg und Ansbach in Bayern die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Entrüstung und Trauer nach tödlichen Schüssen auf 37-Jährigen in Minneapolis

In der US-Metropole Minneapolis haben erneut Bundespolizisten einen Menschen erschossen und damit scharfe Kritik von demokratischen Politikern sowie neue Proteste gegen die Abschiebepolitik von US-Präsident Donald Trump ausgelöst. Das US-Heimatschutzministerium erklärte am Samstag, ein Grenzschutzbeamter habe "Abwehrschüsse" auf einen Mann abgegeben, der sich den Polizisten mit einer Pistole genähert und sich dann "gewaltsam" seiner Entwaffnung widersetzt habe. Videoaufnahmen lassen jedoch Zweifel an dieser Version aufkommen.

Mann in Minneapolis von US-Bundespolizisten erschossen

Beim höchst umstrittenen Abschiebe-Einsatz in der US-Großstadt Minneapolis haben Bundespolizisten erneut einen Menschen erschossen. Das US-Heimatschutzministerium erklärte am Samstag, ein Beamter des Grenzschutzes habe "Abwehrschüsse" auf einen bewaffneten Mann abgegeben. Dieser habe sich den Polizisten zuvor mit einer Pistole genähert. Als die Beamten ihn hätten entwaffnen wollen, habe der Mann sich "gewaltsam widersetzt".

Erneute Schüsse durch US-Bundespolizisten in Minneapolis

Beim rabiaten Vorgehen von US-Bundespolizisten im Zuge der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump in der Großstadt Minneapolis sind erneut Schüsse gefallen. Der Gouverneur des Bundesstaates Minnesota, der Demokrat Tim Walz, schrieb am Samstag im Kurzbotschaftendienst X, es habe einen erneuten "furchtbaren" Schusswaffenvorfall durch Bundespolizisten gegeben. "Minnesota hat die Nase voll", schrieb Walz weiter. "Das ist widerlich."

Hubig will Aufnahmen durch Voyeure in Sauna und Spa unter Strafe stellen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas verbieten. Es gebe da durchaus "eine Schutzlücke", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Samstag. Sie kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen". Rückendeckung erhielt sie von ihrer Kabinettskollegin, Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU), sowie von der Gruppe der Frauen der Unionsfraktion.

Textgröße ändern: