The National Times - Bundesverfassungsgericht: Verdächtiger in 41 Jahre altem Mordfall bleibt auf freiem Fuß

Bundesverfassungsgericht: Verdächtiger in 41 Jahre altem Mordfall bleibt auf freiem Fuß


Bundesverfassungsgericht: Verdächtiger in 41 Jahre altem Mordfall bleibt auf freiem Fuß
Bundesverfassungsgericht: Verdächtiger in 41 Jahre altem Mordfall bleibt auf freiem Fuß / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der Verdächtige im 41 Jahre alten Mordfall Frederike von Möhlmann aus Niedersachsen muss weiter nicht in Untersuchungshaft, wenn er an seinem Wohnort bleibt und sich regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft meldet. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, wie es am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Noch nicht entschieden ist, ob das Verfahren gegen den bereits einmal freigesprochenen Mann wieder aufgenommen werden darf - das Gericht prüft eine entsprechende Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr. (Az. 2 BvR 900/22)

Textgröße ändern:

Die 17-jährige Frederike wurde 1981 nach einer Chorprobe in der Nähe von Celle vergewaltigt und getötet. Der Tatverdächtige Ismet H. war schon damals verdächtig. Er wurde aber 1983 freigesprochen, weil seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 ergab dann ein molekulargenetisches Gutachten, dass eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten von H. stammen könnte.

Mithilfe einer von zehntausenden Menschen unterschriebenen Onlinepetition drang der Vater darauf, dass das Strafrecht geändert werden sollte, so dass H. noch einmal vor Gericht käme. Ende vergangenen Jahres trat nach vielen politischen Diskussionen tatsächlich eine Gesetzesänderung in Kraft.

Demnach kann ein Verfahren gegen einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel es sehr wahrscheinlich machen, dass er wegen Mordes, Völkermordes, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden würde.

Die Regelung ist umstritten, weil das Grundgesetz es verbietet, jemanden wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen. Das Landgericht Verden hatte jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es ordnete im Februar an, dass das Verfahren wiederaufgenommen werden darf und der Verdächtige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft kommt. Das Oberlandesgericht Celle wies eine Beschwerde dagegen zurück.

Der Verdächtige H. reichte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein, um die Wiederaufnahme seines Verfahrens nach der neuen Regelung in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Gleichzeitig beantragte er im Eilverfahren, den Haftbefehl vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit hatte er bereits im Juli teilweise Erfolg. Das Gericht ordnete an, dass er unter Auflagen vorläufig aus der Untersuchungshaft freikommen solle.

Dies wurde nun für höchstens sechs Monate verlängert, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Das Gericht muss klären, ob die Neuregelung im Strafgesetzbuch verfassungsgemäß ist. Sollte dies der Fall sein, könnte H. in Verden der Prozess gemacht werden.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: