The National Times - 25-Jähriger in Dortmund tötet offenbar eigene Mutter

25-Jähriger in Dortmund tötet offenbar eigene Mutter


25-Jähriger in Dortmund tötet offenbar eigene Mutter
25-Jähriger in Dortmund tötet offenbar eigene Mutter

In der Dortmunder Gartenstadt hat offenbar ein 25-Jähriger seine Mutter erstochen. Die 46-Jährige sei am Donnerstagabend durch Messerstiche tödlich verletzt worden, der mutmaßliche Täter sei über den Balkon geflüchtet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Es sei dann nach ihm gefahndet worden.

Textgröße ändern:

Am Freitagmorgen sei der 25-Jährige in der Nähe der Wohnung tot gefunden worden. Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, hieß es weiter. Obduktionen seien angeordnet, eine Mordkommission ermittle.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Textgröße ändern: