The National Times - Gemeinde darf unbebautes Bauland unter Umständen noch nach Jahrzehnten zurückfordern

Gemeinde darf unbebautes Bauland unter Umständen noch nach Jahrzehnten zurückfordern


Gemeinde darf unbebautes Bauland unter Umständen noch nach Jahrzehnten zurückfordern
Gemeinde darf unbebautes Bauland unter Umständen noch nach Jahrzehnten zurückfordern / Foto: © AFP/Archiv

Eine Gemeinde darf Bauland unter Umständen bis zu 30 Jahre lang zurückfordern, wenn dort entgegen der Vereinbarung kein Haus errichtet wird. Sich ein solches Rückkaufrecht vorzubehalten, verstoße nicht gegen die angemessene Vertragsgestaltung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Es ging um einen Fall aus Niederbayern. (Az. V ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Ort Markt Frontenhausen, Drehort für die bekannten "Eberhofer"-Krimis, verkaufte 1994 einem Privatmann ein Grundstück zum damaligen Marktpreis von knapp 60.000 Mark. Er verpflichtete sich, darauf innerhalb von acht Jahren ein Wohnhaus zu errichten - tat dies aber nicht. Im Kaufvertrag war festgehalten, dass der Käufer der Gemeinde das Grundstück in einem solchen Fall gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben müsse.

Nach rund 20 Jahren, nämlich 2014, forderte die Gemeinde das Grundstück tatsächlich zurück und verklagte den Käufer. Das Oberlandesgericht München wies die Klage ab. Da im Kaufvertrag keine spezielle Rückkauffrist vereinbart war, setzte es die gesetzliche Höchstfrist von 30 Jahren an. Diese hielt es hier aber nicht für angemessen: Eine so lange Frist könne höchstens gelten, wenn der Käufer das Grundstück subventioniert bekommen habe.

Der BGH sah dies anders. Eine solche Verpflichtung zum Bau solle städtebauliche Planung fördern und außerdem die Spekulation mit Grundstücken verhindern, erklärte er. Sie setze nicht voraus, dass der Käufer das Grundstück zu einem billigeren Preis bekommen habe. Die lange gesetzliche Frist von 30 Jahren sei für beide Seiten von Vorteil: So könne die Gemeinde flexibel reagieren und beispielsweise für einen Käufer in Geldnot die Frist bis zum Baubeginn verlängern. Das Münchner Gericht muss nun erneut über den Fall verhandeln.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: