The National Times - Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis

Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis


Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis
Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis

Ein Mann, der im September 2009 einem Polizisten in Passau die Dienstwaffe entriss und dem Beamten damit in den Kopf schoss, muss wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis. Polizei und Staatsanwaltschaft machten den 40-Jährigen im sächsischen Löbau ausfindig, wie die Polizei in Görlitz am Donnerstag mitteilte. Am Dienstag wurde er festgenommen und wieder in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Textgröße ändern:

Der damals 27-Jährige war 2009 betrunken in der Polizeiinspektion Passau erschienen und hatte wohl wegen eines Ehestreits Hilfe bei der Suche nach seiner Frau gefordert. Bei einem Gerangel mit dem wachhabenden Polizisten entriss der vorbestrafte Täter dem Beamten die Waffe und schoss den damals 49-Jährigen in den Kopf. Anschließend verschanzte sich der Angreifer mit dem schwerverletzten Beamten zwischen Fahrzeugen vor dem Dienstgebäude.

Nachdem er das Magazin der Waffe leer geschossen hatte, wurde er festgenommen. Er wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im November 2018 konnte der Mann das Gefängnis auf Bewährung verlassen. Da er jedoch in den vergangenen Jahren mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erließ die Staatsanwaltschaft Passau erneut Haftbefehl.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

WM unter Wasser: Zehntausende Fans in Philadelphia müssen Stadionplätze verlassen

Blitze in der Nähe des Stadions, klatschnasse Fans und eine lange Unterbrechung: Ein Unwetter in Philadelphia hat den Zuschauern des WM-Spiels zwischen Frankreich und dem Irak einiges abverlangt. Zehntausende Fans mussten am Montagabend ihre Plätze verlassen und in geschützten Stadion-Bereichen Unterschlupf suchen. Erst nach mehr als zwei Stunden wurde die zur Halbzeit unterbrochene Partie fortgesetzt. Die Vorsichtsmaßnahme stieß bei einigen Fans auf Unverständnis.

Tschechiens Präsident klagt wegen verwehrter Nato-Gipfel-Teilnahme gegen Regierung

Tschechiens Präsident Petr Pavel hat eigenen Angaben zufolge eine Befugnisklage beim Verfassungsgericht seines Landes gegen die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Andrej Babis eingereicht. Grund seiner Klage sei die Entscheidung der Regierung, ihm die Teilnahme als Vertreter Tschechiens beim Nato-Gipfel in Ankara zu verwehren, erklärte Pavel am Dienstag. Seit seinem Amtsantritt als Präsident 2023 habe er genau wie seine Vorgänger an allen Nato-Gipfeln teilgenommen.

Vergewaltigungsverfahren gegen fanzösischen Regisseur Luc Besson wird nicht neu aufgerollt

Ein Berufungsgericht in Paris hat erneute Ermittlungen wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs gegen den Regisseur Luc Besson abgelehnt. Die Anwältin der Schauspielerin Sand Van Roy kündigte am Dienstag in der Folge an, vor das höchste Berufungsgericht zu ziehen.

Textgröße ändern: