The National Times - Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis

Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis


Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis
Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis

Ein Mann, der im September 2009 einem Polizisten in Passau die Dienstwaffe entriss und dem Beamten damit in den Kopf schoss, muss wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis. Polizei und Staatsanwaltschaft machten den 40-Jährigen im sächsischen Löbau ausfindig, wie die Polizei in Görlitz am Donnerstag mitteilte. Am Dienstag wurde er festgenommen und wieder in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Textgröße ändern:

Der damals 27-Jährige war 2009 betrunken in der Polizeiinspektion Passau erschienen und hatte wohl wegen eines Ehestreits Hilfe bei der Suche nach seiner Frau gefordert. Bei einem Gerangel mit dem wachhabenden Polizisten entriss der vorbestrafte Täter dem Beamten die Waffe und schoss den damals 49-Jährigen in den Kopf. Anschließend verschanzte sich der Angreifer mit dem schwerverletzten Beamten zwischen Fahrzeugen vor dem Dienstgebäude.

Nachdem er das Magazin der Waffe leer geschossen hatte, wurde er festgenommen. Er wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im November 2018 konnte der Mann das Gefängnis auf Bewährung verlassen. Da er jedoch in den vergangenen Jahren mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erließ die Staatsanwaltschaft Passau erneut Haftbefehl.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: