The National Times - Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis

Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis


Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis
Verurteilter wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zurück im Gefängnis

Ein Mann, der im September 2009 einem Polizisten in Passau die Dienstwaffe entriss und dem Beamten damit in den Kopf schoss, muss wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis. Polizei und Staatsanwaltschaft machten den 40-Jährigen im sächsischen Löbau ausfindig, wie die Polizei in Görlitz am Donnerstag mitteilte. Am Dienstag wurde er festgenommen und wieder in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Textgröße ändern:

Der damals 27-Jährige war 2009 betrunken in der Polizeiinspektion Passau erschienen und hatte wohl wegen eines Ehestreits Hilfe bei der Suche nach seiner Frau gefordert. Bei einem Gerangel mit dem wachhabenden Polizisten entriss der vorbestrafte Täter dem Beamten die Waffe und schoss den damals 49-Jährigen in den Kopf. Anschließend verschanzte sich der Angreifer mit dem schwerverletzten Beamten zwischen Fahrzeugen vor dem Dienstgebäude.

Nachdem er das Magazin der Waffe leer geschossen hatte, wurde er festgenommen. Er wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im November 2018 konnte der Mann das Gefängnis auf Bewährung verlassen. Da er jedoch in den vergangenen Jahren mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erließ die Staatsanwaltschaft Passau erneut Haftbefehl.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an

Ein Untersuchungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Auslieferung eines albanischen Antifaschisten nach Deutschland angeordnet. Der als "Gino" bekannte Rexhino Abazaj kündigte an, dies anzufechten. Sein Anwalt Youri Krassoulia bezeichnete die Entscheidung als "skandalös".

Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"

Nach tagelangem Kampf gegen den Waldbrand im belgischen Naturschutzgebiet Hoher Venn nahe der Grenze zu Deutschland ist es den Einsatzkräften gelungen, das Feuer einzugrenzen. Der seit Freitag wütende Brand sei "unter Kontrolle gebracht worden" und dürfte sich nicht weiter in Richtung Deutschland ausbreiten, erklärte der Leiter der Krisenkommunikation der Provinz Lüttich, Tony Hosmans, am Mittwoch. Entwarnung konnten die Behörden jedoch noch nicht geben.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle

Nach dem Tod einer 35-Jährigen in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Hafturteil gegen deren Ehemann rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Stendal wegen Totschlags gegen den Mann verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe, wie das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.

Textgröße ändern: