The National Times - Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai

Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai


Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai
Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai / Foto: © AFP/Archiv

Rund sieben Monate nachdem ein 47-Jähriger bei einem Polizeieinsatz in Mannheim starb, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim einem Bericht zufolge Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Die Behörde wirft einem von ihnen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor, berichtete die "Rheinpfalz" laut Mitteilung am Donnerstag. Er sei mit überzogener Härte gegen den psychisch kranken Mann vorgegangen.

Textgröße ändern:

Seinem Kollegen wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor, weil er ihn nicht aufgehalten habe. Zudem gebe es Ermittlungen gegen einen Arzt. Kurz vor dem Polizeieinsatz habe er Beamte in einer nahegelegenen Wache um Hilfe gebeten und auf die Situation des Mannes aufmerksam gemacht.

Auch ihm werde fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, weil er nicht eingegriffen habe. Wegen der Fixierung und Nasenbluten durch Faustschläge eines der Beamten habe der 47-Jährige nicht mehr atmen können. Er habe sechs Minuten lang gefesselt und bäuchlings auf einer Straße gelegen.

Am 2. Mai war der Mann bei einem Polizeieinsatz gestorben. Ein Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim hatte die Polizei über einen Patienten informiert, der wegen Eigengefährdung Hilfe benötige. Die Polizei griff den Mann in der Mannheimer Innenstadt auf. Er soll den Beamten gegenüber Widerstand geleistet haben. Videos in sozialen Medien zeigten, wie ein Beamter gewaltsam gegen den Mann vorging, woraufhin dieser kollabierte. Gegen die beiden beteiligten Polizeibeamten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Im September stellte ein Gutachten fest, dass der Mann eines unnatürlichen Todes starb.

Im Fall eines anderen Polizeieinsatzes mit tödlichem Ausgang in Mannheim, der ebenfalls im Mai stattfand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten ein. Die Ermittler sahen das Verhalten des Polizisten als Notwehr an. Er hatte einem 31-Jährigen gezielt ins Bein geschossen. Er starb den Ermittlungen zufolge letztlich infolge eines hohen Blutverlusts durch Messerstiche, die er sich selbst zugefügt hatte.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: