The National Times - Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt


Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die Mutter und drei Geschwister eines nach Syrien ausgereisten verwandten Dschihadisten wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorging. Ihre Haftstrafen, die zwischen sieben Monaten und zwei Jahren betragen, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Beschuldigten von Juli 2015 bis November 2018 einen Angehörigen, der sich im Jahr 2015 dem IS angeschlossen hatte, finanziell unterstützt hatten. In mehreren Fällen hätten sie Geldbeträge an den nahen Verwandten im Herrschaftsgebiet des IS übermittelt und somit die Unterstützung der terroristischen Vereinigung in Kauf genommen. Insgesamt schickten die Angeklagten im Alter von 24 bis 60 Jahren dem Dschihadisten demnach fast 20.000 Euro.

Ein fünfter Angeklagter konnte nicht wegen IS-Unterstützung verurteilt werden. Er hatte zwar versucht, den Dschihadisten finanziell mit 2540 Euro zu unterstützen, sein übermitteltes Geld kam jedoch nicht an. Der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist hierzulande jedoch nicht strafbar.

Wegen versuchten Verstoßes gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das die Lieferung von Ressourcen an bestimmte Länder und Organisationen verbietet, wurde er dennoch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafmildernd berücksichtigte der Senat, dass alle Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und die Zahlungen nicht in erster Linie dem IS galten, sondern primär zur Unterstützung ihres Familienangehörigen gedacht waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Libysche Behörde: Beschädigter russischer Tanker im Mittelmeer "außer Kontrolle"

Ein Anfang März durch einen mutmaßlichen Angriff im Mittelmeer beschädigter russischer Tanker ist nach offiziellen libyschen Angaben "außer Kontrolle". Ein Abschleppversuch sei wegen schlechten Wetters gescheitert, teilte die libysche Hafen- und Seeschifffahrtsbehörde am Donnerstag mit. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 90 Stundenkilometern und bis zu fünf Meter hohen Wellen habe der Abschleppvorgang nicht vorgenommen werden können. Andere Schiffe sollten sich von dem Tanker fernhalten, erklärte die Behörde weiter.

Fallschirmjäger-Skandal: Bundeswehr nennt Zahlen zu personellen Konsequenzen

Im Skandal um sexuelle Übergriffe, Rechtsextremismus und Drogenmissbrauch bei einer Fallschirmjäger-Einheit im rheinland-pfälzischen Zweibrücken sind neue Zahlen zu personellen Konsequenzen bekannt geworden. Die Bundeswehr gehe von 59 Beschuldigten aus, berichtete am Donnerstag das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf einen Sprecher des Heeres. Von 21 beantragten Entlassungsverfahren seien mittlerweile 16 vollzogen worden, die übrigen seien in Bearbeitung. 19 Fälle habe das Heer an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. In 18 Fällen seien Disziplinarmaßnahmen verhängt worden.

Tochter: Bekannte iranische Anwältin Sotudeh festgenommen

Im Iran ist die bekannte Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh nach Angaben ihrer Tochter erneut festgenommen worden. Ihre Mutter sei am Mittwochabend festgenommen worden, als sie allein zu Hause gewesen sei, schrieb Mehraweh Chandan am Donnerstag im Onlinedienst Instagram.

Urteil: Gastronomin mus 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen in der Pandemie einem Urteil zufolge rund 600.000 Euro an staatlichen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Gastronomin angestrengten Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Gießen. Eine "Überkompensation" durch staatliche Hilfsgelder sei nicht vorgesehen. (Az.: 4 K 4209/24.GI)

Textgröße ändern: