The National Times - Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt


Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die Mutter und drei Geschwister eines nach Syrien ausgereisten verwandten Dschihadisten wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorging. Ihre Haftstrafen, die zwischen sieben Monaten und zwei Jahren betragen, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Beschuldigten von Juli 2015 bis November 2018 einen Angehörigen, der sich im Jahr 2015 dem IS angeschlossen hatte, finanziell unterstützt hatten. In mehreren Fällen hätten sie Geldbeträge an den nahen Verwandten im Herrschaftsgebiet des IS übermittelt und somit die Unterstützung der terroristischen Vereinigung in Kauf genommen. Insgesamt schickten die Angeklagten im Alter von 24 bis 60 Jahren dem Dschihadisten demnach fast 20.000 Euro.

Ein fünfter Angeklagter konnte nicht wegen IS-Unterstützung verurteilt werden. Er hatte zwar versucht, den Dschihadisten finanziell mit 2540 Euro zu unterstützen, sein übermitteltes Geld kam jedoch nicht an. Der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist hierzulande jedoch nicht strafbar.

Wegen versuchten Verstoßes gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das die Lieferung von Ressourcen an bestimmte Länder und Organisationen verbietet, wurde er dennoch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafmildernd berücksichtigte der Senat, dass alle Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und die Zahlungen nicht in erster Linie dem IS galten, sondern primär zur Unterstützung ihres Familienangehörigen gedacht waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

USA: Festnahmen nach Protesten vor Abschiebezentrum

Nach Zusammenstößen vor einem US-Abschiebezentrum westlich von New York haben die Behörden mehrere Demonstranten festgenommen. US-Heimatschutzminister Markwayne Mullin sprach am Freitag im Onlinedienst X von neun Festnahmen in der Stadt Newark im Bundesstaat New Jersey. In dem Abschiebezentrum der Einwanderungsbehörde ICE war es zu einem Hungerstreik und Arbeitsniederlegungen von Migranten gegen die Bedingungen in dem Lager gekommen.

US-Richterin blockiert Milliardenfonds für Trump-Anhänger

Eine US-Bundesrichterin hat vorerst einen geplanten Milliardenfonds blockiert, aus dem Anhänger von US-Präsident Donald Trump Entschädigungen für angebliche Justizfehler unter der demokratischen Vorgängerregierung erhalten sollen. Die Richterin Leonie Brinkema vom östlichen Bezirksgericht in Virginia wies die Regierung an, weder Geld in den Fonds einzuzahlen noch Mittel "unwiderruflich auszuschütten". Die oppositionellen Demokraten sprechen von einem "Schmiergeldfonds", aber auch im Regierungslager gibt es Widerstand.

Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern

Zwei Topmanager des Automobilkonzerns Volkswagen sind vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz mit Schadenersatzklagen gegen ihren Arbeitgeber gescheitert. Das Gericht in Hannover wies die von den beiden Führungskräften eingelegten Berufungen nach eigenen Angaben vom Freitag ab. Die Manager hatten demnach argumentiert, nach internen Hinweisen auf Regelverstöße vom Konzern benachteiligt worden zu sein.

Trotz antisemitischer Äußerungen: Kanye West darf in den Niederlanden auftreten

Trotz antisemitischer Äußerungen darf der umstrittene US-Rapper Kanye West im Juni auf zwei Konzerten im niederländischen Arnheim auftreten. Der Minister für Asyl und Migration, Bart van den Brink, erklärte am Freitag, für ein Einreiseverbot müssten "klare Gründe" vorliegen. Solche Gründe seien "in den vorgenommenen Analysen" aber nicht gefunden worden.

Textgröße ändern: