The National Times - Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt


Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die Mutter und drei Geschwister eines nach Syrien ausgereisten verwandten Dschihadisten wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorging. Ihre Haftstrafen, die zwischen sieben Monaten und zwei Jahren betragen, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Beschuldigten von Juli 2015 bis November 2018 einen Angehörigen, der sich im Jahr 2015 dem IS angeschlossen hatte, finanziell unterstützt hatten. In mehreren Fällen hätten sie Geldbeträge an den nahen Verwandten im Herrschaftsgebiet des IS übermittelt und somit die Unterstützung der terroristischen Vereinigung in Kauf genommen. Insgesamt schickten die Angeklagten im Alter von 24 bis 60 Jahren dem Dschihadisten demnach fast 20.000 Euro.

Ein fünfter Angeklagter konnte nicht wegen IS-Unterstützung verurteilt werden. Er hatte zwar versucht, den Dschihadisten finanziell mit 2540 Euro zu unterstützen, sein übermitteltes Geld kam jedoch nicht an. Der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist hierzulande jedoch nicht strafbar.

Wegen versuchten Verstoßes gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das die Lieferung von Ressourcen an bestimmte Länder und Organisationen verbietet, wurde er dennoch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafmildernd berücksichtigte der Senat, dass alle Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und die Zahlungen nicht in erster Linie dem IS galten, sondern primär zur Unterstützung ihres Familienangehörigen gedacht waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Zur Bekämpfung von Bandengewalt: Schweden erwägt elektronische Fessel für Minderjährige

In Schweden könnten künftig Minderjährige durch elektronische Fesseln von einer Rekrutierung durch kriminelle Banden abgehalten werden. Die Maßnahme könnte Jugendlichen ab 13 Jahren durch die Sozialbehörden auferlegt werden, teilte die schwedische Regierung am Donnerstag mit. So könnten zwischen 50 und 100 Kinder überwacht werden und dadurch sichergestellt werden, dass sie sich an eine von Behörden verhängte Ausgangssperren halten, hieß es weiter.

Lebenslange Haft im Mordprozess um tödlichen Autounfall in Nordrhein-Westfalen

Das Landgericht Wuppertal hat einen 25-Jährigen wegen eines tödlichen Autounfalls zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er im April 2025 in Remscheid eine Frau totgefahren hatte. Auf einem Fest hatte er zuvor Alkohol getrunken.

Sogenannte Hitlergruß-Fotomontage: AfD-Politiker Bystron freigesprochen

Der AfD-Europapolitiker Petr Bystron ist in einem Berufungsverfahren von strafrechtlichen Vorwürfen wegen einer mutmaßlichen Hitlergruß-Fotomontage freigesprochen worden. Das Landgericht München I ging nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht davon aus, dass die fraglichen Bilder mehrerer deutscher Politiker tatsächlich die verbotene nationalsozialistische Grußformel zeigten oder entsprechend interpretiert werden könnten.

EuGH: Italien darf bestimmte Sozialleistung nicht an zehn Jahre Aufenthalt knüpfen

EU-Staaten dürfen bestimmte Sozialleistungen nicht davon abhängig machen, dass jemand mindestens zehn Jahre in dem Land wohnte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass eine entsprechende italienische Regelung diskriminierend sei. Es ging um das sogenannte Mindesteinkommen - Geldzahlungen plus berufliche Eingliederungsmaßnahmen. (Az. C-747/22)

Textgröße ändern: