The National Times - Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt


Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die Mutter und drei Geschwister eines nach Syrien ausgereisten verwandten Dschihadisten wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorging. Ihre Haftstrafen, die zwischen sieben Monaten und zwei Jahren betragen, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Beschuldigten von Juli 2015 bis November 2018 einen Angehörigen, der sich im Jahr 2015 dem IS angeschlossen hatte, finanziell unterstützt hatten. In mehreren Fällen hätten sie Geldbeträge an den nahen Verwandten im Herrschaftsgebiet des IS übermittelt und somit die Unterstützung der terroristischen Vereinigung in Kauf genommen. Insgesamt schickten die Angeklagten im Alter von 24 bis 60 Jahren dem Dschihadisten demnach fast 20.000 Euro.

Ein fünfter Angeklagter konnte nicht wegen IS-Unterstützung verurteilt werden. Er hatte zwar versucht, den Dschihadisten finanziell mit 2540 Euro zu unterstützen, sein übermitteltes Geld kam jedoch nicht an. Der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist hierzulande jedoch nicht strafbar.

Wegen versuchten Verstoßes gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das die Lieferung von Ressourcen an bestimmte Länder und Organisationen verbietet, wurde er dennoch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafmildernd berücksichtigte der Senat, dass alle Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und die Zahlungen nicht in erster Linie dem IS galten, sondern primär zur Unterstützung ihres Familienangehörigen gedacht waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Zwei Blindgänger in Köln entschärft - 6000 Menschen von Evakuierung betroffen

In Köln sind in der Nacht zum Freitag zwei Weltkriegsbomben entschärft worden. Rund 6000 Anwohnerinnen und Anwohner mussten für mehrere Stunden ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie die nordrhein-westfälische Stadt mitteilte. In der Nacht wurden die Sperrungen schrittweise wieder aufgehoben.

Trump will venezolanische Drogenhändler "sehr bald" auch an Land ins Visier nehmen

Die USA wollen nach den Worten von Präsident Donald Trump "sehr bald" auch an Land gegen venezolanische Drogenhändler vorgehen. "Wir werden auch damit beginnen, sie auf dem Landweg zu stoppen", dies werde "sehr bald" beginnen", sagte Trump am Donnerstag.

Großbrand in Hongkong: Mindestens 83 Todesopfer bestätigt - Bambusgerüste im Visier

Am Tag nach dem verheerenden Großbrand in einem Hochhauskomplex in Hongkong zeichnet sich das Ausmaß der Katastrophe ab. Die Zahl der offiziell bestätigten Todesopfer stieg am Donnerstag auf 83, zahlreiche weitere Menschen wurden noch vermisst. Die Behörden ermittelten wegen der Ursachen des schlimmsten Brandes seit fast 80 Jahren, in den Fokus gerieten unter anderem die an dem Gebäudekomplex angebrachten Baugerüste aus Bambus.

Bundessozialgericht stärkt Jobcenter in Streit um "angemessene" Unterkunftskosten

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Druck auf Bürgergeldempfänger in einer zu teuren Wohnung erhöht, selbst eine günstigere Unterkunft zu suchen. Jobcenter sind in der Regel nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit entsprechender Wohnungen nachzuweisen, wie das BSG am Donnerstag zum Land Berlin entschied. Voraussetzung ist danach, dass das Jobcenter die Grenze einer "angemessenen" Miete in einem schlüssigen Konzept ermittelt hat, das die Situation am Wohnungsmarkt berücksichtigt. (Az.: B 4 AS 28/24 R)

Textgröße ändern: