The National Times - Berliner Kammergericht verurteilt IS-Rückkehrerin zu Haftstrafe

Berliner Kammergericht verurteilt IS-Rückkehrerin zu Haftstrafe


Berliner Kammergericht verurteilt IS-Rückkehrerin zu Haftstrafe
Berliner Kammergericht verurteilt IS-Rückkehrerin zu Haftstrafe / Foto: © AFP/Archiv

Das Berliner Kammergericht hat eine IS-Rückkehrerin wegen ihrer Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die 31-Jährige machte sich zudem wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern schuldig, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Textgröße ändern:

Nach Ansicht der Kammer reiste Mandy B. im Oktober 2016 gemeinsam mit ihren ein und zwei Jahre alten Söhnen nach Syrien aus und schloss sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Dies tat sie zunächst heimlich und ohne das Wissen und die Zustimmung des Kindsvaters. Ihr Ehemann, der ihr mit seiner Zweitfrau 2017 folgte, schloss sich der Vereinigung als Kämpfer an. B. führte den Haushalt und bestärkte ihren Ehemann in seiner radikal-islamischen Einstellung.

Die Söhne erzog sie im Sinne der IS-Ideologie. 2018 gebar sie ein weiteres Kind. Dass sie ihre Kinder ins Ausland nahm, gab sie gegenüber der Kindergeldstelle nicht an, daher wurde Kindergeld an sie gezahlt. Verurteilt wurde die 31-Jährige aus diesem Grund auch wegen Steuerhinterziehung. Seit Dezember 2018 befand sich B. in Flüchtlingslagern in Syrien. Seit ihrer Ankunft in Deutschland im Oktober 2021 befand sie sich in Untersuchungshaft.

Laut Kammer seien die Taten gegenüber ihren Kindern "besonders schwerwiegend". Von einer Traumatisierung sei allerdings nicht auszugehen. Im Prozess räumte B. die Vorwürfe ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: