The National Times - Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt


Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach dem Unfall mit einem SUV in Berlin, bei dem vier Menschen starben, hat das Landgericht der Hauptstadt den Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 45-Jährige sei der vierfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, entschied das Gericht am Freitag. Am 6. September 2019 war der Wagen von der Straße abgekommen und in eine Gruppe von Fußgängern gerast.

Textgröße ändern:

Drei Erwachsene und ein Kind wurden tödlich verletzt. Zuvor hatte der Fahrer am Steuer einen epileptischen Anfall erlitten. Er hätte "erkennen können und müssen, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte nicht fahrtauglich war", erklärte das Gericht. Der Angeklagte habe seinen ersten epileptischen Anfall im Mai 2019 gehabt und sei im August am Gehirn operiert worden. Mehrere Ärzte hätten ihn vor weiteren epileptischen Anfällen gewarnt, außerdem habe er Medikamente einnehmen müssen.

Zwar hätten einige Ärzte ihn falsch oder unvollständig aufgeklärt - er hätte sich allerdings ausdrücklich danach erkundigen müssen, was für ihn gelte, hieß es. Dann wäre ihm gesagt worden, dass er nach dem ersten epileptischen Anfall ein Jahr lang nicht Auto fahren dürfe, wie der Vorsitzende Richter laut einer Mitteilung des Gerichts erklärte. Es gehe hier also um bewusste Fahrlässigkeit.

Dem 45-Jährigen wurde der Führerschein entzogen, außerdem muss er 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Eine "gerade noch bewährungsfähige" Freiheitsstrafe von zwei Jahren sei angemessen, urteilte das Gericht. Es wertete strafmildernd, dass der Angeklagte seine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und selbst umfassend ausgesagt hatte.

Das Gericht ging mit seiner Entscheidung weiter als die Staatsanwaltschaft, die eineinhalb Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Der Vorsitzende Richter betonte laut Mitteilung während der Urteilsverkündung, dass das Strafrecht angesichts des tragischen Tods von vier Menschen hier an seine Grenzen stoße.

Bei dem Unfall waren ein dreijähriger Junge, seine 64 Jahre alte Großmutter sowie zwei Männer im Alter von 28 und 29 Jahren gestorben. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Polizei entdeckt Cannabisplantage mit mehr als 900 Pflanzen in Kerpen - Festnahme

Bei einer Durchsuchung in einem Haus in Kerpen nahe Köln hat die Polizei eine Cannabisplantage mit mehr als 900 Pflanzen entdeckt. Ein 40-jähriger Verdächtiger wurde vor Ort festgenommen, wie die Polizei in Bergheim und die Kölner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten. Die Ermittler waren demnach durch einen Zeugenhinweis auf die Plantage aufmerksam geworden. Insgesamt wurden am Donnerstag drei Objekte im Rhein-Erft-Kreis durchsucht.

Papst Leo XIV. will bei Frankreich-Besuch Missbrauchsopfer treffen

Papst Leo XIV. will während seines Frankreich-Besuchs im September Opfer sexuellen Missbrauchs durch Vertreter der katholischen Kirche treffen. "Während seiner bevorstehenden Apostolischen Reise nach Frankreich wird Papst Leo XIV. in einem privaten Rahmen mit Menschen zusammentreffen, die innerhalb der Kirche Opfer von Missbrauch geworden sind", teilte der Vatikan am Freitag mit. Die Opfer selbst werden demnach an der Vorbereitung dieses Treffens beteiligt sein.

Kabel der Deutschen Bahn beschädigt: Kölner Staatsschutz ermittelt wegen Sabotage

Nach Beschädigung mehrerer Strom- und Datenkabel der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen ermittelt der polizeiliche Staatsschutz wegen des Verdachts auf Sabotage. Unbekannte öffneten in der Nacht zu Donnerstag in Leverkusen einen unterirdischen Kabelschacht und durchtrennten mehrere Kabel- und Glasfaserstränge, wie die Kölner Polizei am Freitag mitteilte. Betroffen waren Leitungen der Bahn, die nach Polizeiangaben aber nicht mehr genutzt wurden. Der Zugverkehr war nicht beeinträchtigt.

Verurteilte Linksextremistin: Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft für Lina E.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die in Sachsen verurteilte Linksextremistin Lina E. bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Freitag verkündeten Beschluss ihre Beschwerde gegen die vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden verhängte Beugehaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage zurück.

Textgröße ändern: