The National Times - Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt


Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach dem Unfall mit einem SUV in Berlin, bei dem vier Menschen starben, hat das Landgericht der Hauptstadt den Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 45-Jährige sei der vierfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, entschied das Gericht am Freitag. Am 6. September 2019 war der Wagen von der Straße abgekommen und in eine Gruppe von Fußgängern gerast.

Textgröße ändern:

Drei Erwachsene und ein Kind wurden tödlich verletzt. Zuvor hatte der Fahrer am Steuer einen epileptischen Anfall erlitten. Er hätte "erkennen können und müssen, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte nicht fahrtauglich war", erklärte das Gericht. Der Angeklagte habe seinen ersten epileptischen Anfall im Mai 2019 gehabt und sei im August am Gehirn operiert worden. Mehrere Ärzte hätten ihn vor weiteren epileptischen Anfällen gewarnt, außerdem habe er Medikamente einnehmen müssen.

Zwar hätten einige Ärzte ihn falsch oder unvollständig aufgeklärt - er hätte sich allerdings ausdrücklich danach erkundigen müssen, was für ihn gelte, hieß es. Dann wäre ihm gesagt worden, dass er nach dem ersten epileptischen Anfall ein Jahr lang nicht Auto fahren dürfe, wie der Vorsitzende Richter laut einer Mitteilung des Gerichts erklärte. Es gehe hier also um bewusste Fahrlässigkeit.

Dem 45-Jährigen wurde der Führerschein entzogen, außerdem muss er 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Eine "gerade noch bewährungsfähige" Freiheitsstrafe von zwei Jahren sei angemessen, urteilte das Gericht. Es wertete strafmildernd, dass der Angeklagte seine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und selbst umfassend ausgesagt hatte.

Das Gericht ging mit seiner Entscheidung weiter als die Staatsanwaltschaft, die eineinhalb Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Der Vorsitzende Richter betonte laut Mitteilung während der Urteilsverkündung, dass das Strafrecht angesichts des tragischen Tods von vier Menschen hier an seine Grenzen stoße.

Bei dem Unfall waren ein dreijähriger Junge, seine 64 Jahre alte Großmutter sowie zwei Männer im Alter von 28 und 29 Jahren gestorben. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Betagte Seniorin verfolgt in Baden-Württemberg Trickbetrüger und stellt ihn

Nach einem Trickbetrug in ihrem Zuhause hat eine betagte Seniorin im baden-württembergischen Göppingen die Verfolgung des Ganoven aufgenommen und diesen gestellt. Wie die Polizei in Ulm am Mittwoch mitteilte, klingelte ein Mann am Vortag an der Tür der weit über 80-jährigen Frau und hielt ihr einen Zettel hin. Sie gab ihm demnach einige Euro, ohne das Papier überhaupt zu lesen.

USA: Oberstes Gericht hebt Stopp von Massenentlassungen von Staatsbediensteten auf

US-Präsident Donald Trump darf die umstrittenen Massenentlassungen von Staatsbediensteten vorerst fortsetzen: Das Oberste Gericht der USA hob einen vorläufigen Stopp der Massenentlassungen der Bundesbediensteten auf. Es setzte damit ein vorheriges Urteil einer kalifornischen Bundesrichterin außer Kraft, die eine Zustimmung des Kongresses zur Voraussetzung für die Massenentlassungen gefordert hatte. Damit könnten nun zehntausende Bundesbedienstete ihre Stellen verlieren.

Hubig plant einfacheren Widerruf von Verträgen per Mausklick im Internet

Mit einer Gesetzesänderung will Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) den Widerruf von im Internet geschlossenen Verträgen erleichtern. Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihren Kunden dies online per Mausklick auf einen Widerrufsbutton zu ermöglichen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzentwurf des Ministeriums hervorgeht. Beim sogenannten ewigen Widerrufsrecht in Deutschland plant das Ministerium hingegen Einschränkungen.

EU-Gericht bestätigt: Kein Markenschutz für Zauberwürfel

Der Zauberwürfel genießt in der Europäischen Union weiter keinen Markenschutz. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Nichtigerklärung der Marken, die aus der Form des mehrfarbigen Drehwürfels bestehen. Die Marken waren von einer britischen Firma zwischen 2008 und 2012 für "dreidimensionale Puzzles" eingetragen worden. (Az. T-1170/23 u.a.)

Textgröße ändern: