The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

"New York Times"-Chef wirft KI-Firmen "dreisten Diebstahl" geistigen Eigentums vor

Der Herausgeber der US-Tageszeitung "New York Times", Arthur Gregg Sulzberger, hat scharfe Kritik an Tech-Unternehmen geübt, die Anwendungen für Künstliche Intelligenz (KI) mit Hilfe von frei verfügbaren Nachrichtentexten entwickeln. Diese Firmen "stehlen dreist geistiges Eigentum" und gefährdeten so den Journalismus, sagte Sulzberger am Montag bei einem Kongress für Nachrichtenmedien im südfranzösischen Marseille.

Nach Fund von getöteter Frau in Rheinland-Pfalz: Ehemann in Untersuchungshaft

Nach dem Fund einer toten 29-Jährigen in ihrem Auto in Rheinland-Pfalz geht die Polizei von einem Gewaltverbrechen aus. Der von ihr getrennt lebende 43-jährige Ehemann wurde wegen dringenden Tatverdachts des Totschlags sowie Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, wie die Staatsanwaltschaft in Koblenz am Montag mitteilte. Angehörige hatten die Frau vermisst gemeldet, nachdem diese am vergangenen Donnerstag auf Kontaktversuche nicht reagierte.

Liebesbetrüger bringt Frau aus Mecklenburg-Vorpommern um fast 230.000 Euro

Eine Frau aus Mecklenburg-Vorpommern hat fast 230.000 Euro an einen sogenannten Lovescammer verloren. Der Liebesbetrüger kontaktierte die 74-Jährige aus dem Greifswalder Umland im Dezember 2025 über ein soziales Netzwerk, wie die Polizei am Montag in Neubrandenburg mitteilte. Laut Polizei entwickelte sich ein intensiver schriftlicher Austausch, bis der Unbekannte nach etwa einem Monat begann, die Frau um Geld zu bitten.

Zigtausende gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt. Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag in der Hansestadt mitteilte. Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.

Textgröße ändern: