The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Nach Tat in Leipziger Innenstadt: Kretschmer spricht von "mutmaßlicher Amokfahrt"

Nach dem tödlichen Vorfall mit einem Auto in der Leipziger Innenstadt hat Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) von einer "mutmaßlichen Amokfahrt" gesprochen. Kretschmer schrieb zu der Tat mit zwei Toten und mehreren Verletzten im Kurzbotschaftendienst X: "Das erschüttert mich zutiefst". Die Tat mache "uns sprachlos", die Behörden würden aber "alles daransetzen, sie schnell und vollständig aufzuklären".

Auto fährt durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte

Ein Mann ist am Montagnachmittag mit einem Auto durch eine Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt gefahren und hat zwei Menschen getötet. Nach Angaben von Polizei und Feuerwehr gab es zudem zwei Schwerverletzte. Der Leipziger Branddirektor Axel Schuh sprach darüber hinaus von "20 Betroffenen". Nach Polizeiangaben wurde der Fahrer des Wagens festgenommen. Die Hintergründe waren noch unklar.

Mutmaßlicher Hantavirus-Ausbruch: Deutscher unter Todesopfern auf Kreuzfahrtschiff

Bei einem der drei Todesopfer nach einem mutmaßlichen Hantavirus-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff im Atlantik handelt es sich um einen Deutschen. Der Mann sei bereits am Samstag aus ungeklärter Ursache gestorben, erklärte das Kreuzfahrtunternehmen Oceanwide Expeditions am Montag, das Auswärtige Amt bestätigte der Nachrichtenagentur AFP den Todesfall. Zuvor war bereits ein Paar aus den Niederlanden erkrankt und verstorben. Die betroffene "MV Hondius" liegt unterdessen weiter vor den Kapverden, eine Anlandung auf den Kanaren wird laut dem Betreiber geprüft.

Zwei Tote bei Vorfall mit Auto in Leipziger Fußgängerzone - auch Verletzte

Bei einem Vorfall mit einem Auto in der Leipziger Innenstadt sind am Montagnachmittag zwei Menschen getötet worden. Nach Angaben des Leipziger Oberbürgermeisters Burkhard Jung (SPD) gab es zudem mehrere Verletzte, als der mutmaßliche Täter aus zunächst unbekannten Gründen sein Fahrzeug in eine Fußgängerzone steuerte. Nach Polizeiangaben wurde der Fahrer des Wagens festgenommen.

Textgröße ändern: