The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Unglück an Bahnübergang: 82-Jährige in Niederbayern von Zug erfasst und getötet

In Niederbayern ist eine 82 Jahre alte Frau von einem Zug überfahren und tödlich verletzt worden. Die Seniorin habe am Mittwochnachmittag in Deggendorf einen Bahnübergang in Richtung der Stadtmitte überquert, als ein Zug durchgefahren sei, teilte die Polizei am Donnerstag in Straubing mit. Nach dem Zusammenstoß kam die Frau zwar noch in ein Krankenhaus, starb dort aber wenig später.

US-Richter hebt Trumps Hausverbot für CNN, MS NOW und Politico vorerst auf

Ein US-Bundesrichter hat das Weiße Haus angewiesen, das gegen Journalisten von CNN, MS NOW und Politico verhängte Hausverbot aufzuheben und ihnen umgehend wieder Zutritt zu gewähren. Der ohne Vorankündigung erfolgte Entzug ihrer Akkreditierungen verletze laut dem Richter Timothy Kelly "mutmaßlich ihre verfassungsmäßigen Rechte", welche die Pressefreiheit garantieren, hieß es in der Anordnung, welche die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte.

Illegaler Handel mit Edelmetallen für 50 Millionen Euro: Anklage in Mannheim

Wegen des Handels mit gestohlenen Edelmetallen im Wert von etwa 50 Millionen Euro hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen zwei Männer aus Pforzheim erhoben. Wie die baden-württembergische Behörde am Donnerstag mitteilte, wird den beiden Beschuldigten gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 190 Fällen und Geldwäsche vorgeworfen. Das Landgericht Mannheim entscheidet über die Zulassung der Anklage.

Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen

Nach dem Absturz eines F-16-Kampfjets auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem in Rheinland-Pfalz ist der Pilot aus dem Krankenhaus entlassen worden. Er habe lediglich leichte Verletzungen erlitten, teilte die US-Airbase am Mittwochabend mit.

Textgröße ändern: