The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Am Mittwoch wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht. Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte Zeugen Jehovas eingeweiht

Im Berliner Tiergarten ist am Mittwoch das Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas der Öffentlichkeit übergeben worden. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) nannte das Denkmal "eine Verbeugung vor den Opfern des Nationalsozialismus". Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) erklärte, mit dem Mahnmal werde eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur geschlossen.

Versuchter Angriff auf deutsche Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Wegen des Verdachts eines versuchten Angriffs auf die deutsche Gasversorgung hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsuchen lassen. Dabei geht es nach Angaben der Karlsruher Behörde um Verkauf und Liquidierung der früheren Tochter des russischen Gazprom-Konzerns, Gazprom Germania, Ende März 2022. Die Firma hielt damals mindestens 25 Prozent der Erdgasspeicherkapazitäten in Deutschland vor.

Bayern: Zwei Festnahmen bei Ermittlungen zu Sexual- und Drogenstraftaten an Kindern

Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Sexual- und Drogenstraftaten an Kindern sind in Nürnberg zwei Männer festgenommen worden. Die Verdächtigen im Alter von 24 und 26 Jahren kamen in Untersuchungshaft, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Gegen den 24-Jährigen ergab sich bei einer Durchsuchung der Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Textgröße ändern: