The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Menschlicher Schädel gefunden: Polizei prüft Fall getöteter Frau aus Eritrea

Nach dem Fund eines menschlichen Schädels in einem Waldgebiet der nordrhein-westfälischen Gemeinde Wenden prüft die Polizei eine Verbindung zum Fall einer im vergangenen Jahr zerstückelt aufgefundenen Frauenleiche. Wie die Staatsanwaltschaft Siegen und die Polizei Hagen mitteilten, wurde der Schädel am Samstagmittag bei einer Müllsammelaktion entdeckt, die Fundstelle lag demnach in der Nähe der Autobahn 4. Das Polizeipräsidium Hagen setzte eine Mordkommission ein.

"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

Die einst von Prinz Harry mitgegründete Stiftung Sentebale für HIV-Infizierte in Afrika verklagt den jüngeren Sohn des britischen Königs wegen "Rufschädigung". Die Organisation Sentebale erklärte am Freitag, sie fordere unter anderem eine Entschädigung, nachdem eine "koordinierte Medienkampagne" im März 2025 "ihre Tätigkeit behindert und ihren Ruf geschädigt" habe. Als "Architekten" der Kampagne werden Prinz Harry und der britische Politikberater Mark Dyer genannt, der früher Treuhänder von Sentebale war.

Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Papst Leo XIV. haben vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs zu Frieden in der Welt aufgerufen. "Angesichts der Brüche in der Welt ist der Einsatz für Frieden Pflicht und Anspruch", erklärte Macron am Freitag nach seiner ersten Privataudienz bei dem aus den USA stammenden Leo XIV. Der Papst verurteilte die "sinnlose und unmenschliche Gewalt" im Nahen Osten.

Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt

Nach den überraschenden Äußerungen von Melania Trump zum Epstein-Skandal herrscht Rätselraten über ihre Motive. US-Präsident Donald Trump sagte am Donnerstag (Ortszeit) einer Reporterin des Senders MS NOW, er habe nichts von dem Auftritt seiner Ehefrau im Weißen Haus gewusst. Medien veröffentlichten derweil eine Email aus den Epstein-Akten, die Melania Trump zugeschrieben wird.

Textgröße ändern: