The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien

Bei dem Absturz eines US-Kampfflugzeugs in Kalifornien sind nach Angaben der US-Armee acht Menschen ums Leben gekommen. "Der Luftwaffenstützpunkt Edwards hat eine schreckliche Tragödie erlebt und wir haben acht großartige Amerikaner verloren", sagte Oberst James Hayes am Montag (Ortszeit) vor Journalisten auf dem Stützpunkt. Der Langstreckenbomber vom Typ B-52 Stratofortress war kurz nach dem Start zerschellt.

Musk kündigt rechtliche Schritte gegen ZDF wegen Berichterstattung an

Der US-Unternehmer Elon Musk hat angekündigt, wegen der Berichterstattung des ZDF über Äußerungen von ihm im Zuge der ausländerfeindlichen Proteste in Nordirland rechtliche Schritte gegen den Sender einzuleiten. "Gegen das ZDF wird wegen seiner ungeheuerlichen Lügen rechtlich vorgegangen", erklärte Musk am Montagabend in seinem Onlinedienst X. Zuvor hatte der deutsche Publizist Julian Reichelt auf X eine Sendung des ZDF kritisiert, in der behauptet worden sei, Musk hätte "zur Jagd auf Migranten aufgerufen".

US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien befürchtet

Bei dem Absturz eines US-Kampfflugzeugs in Kalifornien sind nach Angaben der US-Armee vermutlich alle acht Insassen ums Leben gekommen. "Erste Hinweise deuten darauf hin, dass der Absturz nicht überlebbar war", teilte der Luftwaffenstützpunkt Edwards am Montag (Ortszeit) mit. An Bord des Langstreckenbombers vom Typ B-52 Stratofortress hätten sich acht Menschen befunden.

Totschlag an Bruder in Afghanistan: Acht Jahre Haft für Mann in Hanau

Das Landgericht im hessischen Hanau hat einen Mann wegen Totschlags an seinem Bruder in Afghanistan zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Bruder im Oktober 2015 in Kandahar getötet hat, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Tatmotiv war demnach ein seit längerer Zeit andauernder Erbstreit.

Textgröße ändern: