The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Mann in Minneapolis von US-Bundespolizisten erschossen

Beim höchst umstrittenen Abschiebe-Einsatz in der US-Großstadt Minneapolis haben Bundespolizisten erneut einen Menschen erschossen. Das US-Heimatschutzministerium erklärte am Samstag, ein Beamter des Grenzschutzes habe "Abwehrschüsse" auf einen bewaffneten Mann abgegeben. Dieser habe sich den Polizisten zuvor mit einer Pistole genähert. Als die Beamten ihn hätten entwaffnen wollen, habe der Mann sich "gewaltsam widersetzt".

Erneute Schüsse durch US-Bundespolizisten in Minneapolis

Beim rabiaten Vorgehen von US-Bundespolizisten im Zuge der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump in der Großstadt Minneapolis sind erneut Schüsse gefallen. Der Gouverneur des Bundesstaates Minnesota, der Demokrat Tim Walz, schrieb am Samstag im Kurzbotschaftendienst X, es habe einen erneuten "furchtbaren" Schusswaffenvorfall durch Bundespolizisten gegeben. "Minnesota hat die Nase voll", schrieb Walz weiter. "Das ist widerlich."

Hubig will Aufnahmen durch Voyeure in Sauna und Spa unter Strafe stellen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas verbieten. Es gebe da durchaus "eine Schutzlücke", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Samstag. Sie kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen". Rückendeckung erhielt sie von ihrer Kabinettskollegin, Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU), sowie von der Gruppe der Frauen der Unionsfraktion.

Bundesanwaltschaft: Erneut mutmaßliches Hamas-Mitglied bei Einreise festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat erneut ein mutmaßliches Hamas-Mitglied wegen des Vorwurfs der Waffenbeschaffung für Anschläge in Deutschland und Europa festnehmen lassen. Wie die Karlsruher Behörde am Samstag mitteilte, wurde der im Libanon geborene Mohammad S. am Freitagabend auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs am Berliner Flughafen BER festgenommen. Er sollte noch am Samstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über Untersuchungshaft entscheidet.

Textgröße ändern: