The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: