The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Mindestens 44 Verletzte bei Zugunglück in Nordfrankreich

Bei einem Zugunglück in Nordfrankreich sind am Freitag mindestens 44 Menschen verletzt worden. Eines der Opfer, eine Frau, habe schwere Verletzungen erlitten, teilte Staatsanwalt Sébastien Gallois am Abend mit. Verkehrsminister Philippe Tabarot hatte zuvor im Onlinedienst X in einer "vorläufigen Bilanz" von rund 20 Verletzten gesprochen. Der Regionalzug mit fast 200 Passagieren an Bord war in der Normandie zwischen den Städten Rouen und Caen im Département Seine-Maritime unterwegs.

EU und UNO verurteilen Haftstrafen gegen Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong

Die EU und die UNO haben die Haftstrafen gegen drei Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong scharf kritisiert. Die EU bezeichnete den Prozess gegen die Demokratieaktivisten am Freitag als "politisch motiviert". UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte eine Aufhebung der Urteile. Ein Gericht in Hongkong hatte die drei Aktivisten zuvor mit Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren belegt.

Auto geklaut und zu schnell gefahren - Polizei fahndet mit Blitzerfoto

Ein Autodieb in Potsdam hat der Polizei die Ermittlungsarbeit erleichtert und sich nach der Tat blitzen lassen. Nach dem Mann wird nun mit dem Blitzerfoto gefahndet, wie die Polizei am Freitag in Brandenburg an der Havel mitteilte.

Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.

Textgröße ändern: