The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Lebenslange Haft für deutschen "Maskenmann" wegen Mordes in Frankreich

Der als "Maskenmann" bekannte deutsche Serientäter Martin N. ist in Frankreich wegen Mordes an einem zehn Jahre alten Jungen 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte, nahm das Urteil des Schwurgerichts am Donnerstag in Nantes regungslos auf. Das Gericht verurteilte ihn zudem zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung und verbot ihm endgültig den Aufenthalt in Frankreich.

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Anklage fordert Höchststrafe

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge "jede menschlich begreifbare Dimension".

Anklage fordert Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Annähernd eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge "jede menschlich begreifbare Dimension".

Türkische Polizei entdeckt 30 Flüchtlinge in Tankwagen

Die türkische Polizei hat im Südosten des Landes 30 Flüchtlinge im leeren Tank eines Tankwagens entdeckt. Die Polizei der Provinz Bitlis veröffentlichte am Mittwoch ein Video im Onlinedienst X, das zeigt, wie Beamte den Männern aus dem Lastwagen helfen. Demnach wurde ein Verdächtiger festgenommen, der "an der Organisation der Schleuseroperation beteiligt war". Angaben zur Nationalität der Migranten und des Festgenommenen machte die Polizei nicht. Die Flüchtlinge würden nun abgeschoben.

Textgröße ändern: