The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen

Der im Kosovo weithin verehrte frühere Präsident und Guerillakämpfer Hashim Thaci ist wegen Kriegsverbrechen im Kosovo-Krieg zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Das Sondertribunal in Den Haag befand Thaci am Mittwoch unter anderem der "rechtswidrigen Festnahme, Folter, des Mordes und grausamer Behandlung" schuldig. Kosovos Regierungschef Albin Kurti bezeichnete das Urteil als "inakzeptable Ungerechtigkeit". In der Hauptstadt Pristina und in Den Haag kam es zu Konfrontationen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften.

Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main

Gut ein Jahr nach einem E-Rollerunfall mit einem toten Zwillingspaar und einem Schwerverletzten hat das Landgericht Frankfurt am Main einen 24-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.

Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia

Weil sie den Behörden durch Geldwäsche und Hinterziehung mehr als 60 Millionen Euro an Steuern vorenthalten haben sollen, ermittelt der Zoll in Hessen gegen insgesamt 50 Beschuldigte. Sie sollen über ein Netz aus Scheinfirmen Bargeld gewaschen und Steuern sowie Sozialabgaben hinterzogen haben, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Demnach arbeitete die Gruppe seit 2017 als Dienstleister.

Textgröße ändern: