The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

An einer schwedischen Schule sind bei einem Angriff mit einem Schwert mindestens drei Menschen verletzt worden. Wie die Behörden der Kleinstadt Fagersta am Freitag mitteilten, drang ein mit einem Schwert bewaffneter Angreifer in die Brinell-Schule der Stadt ein und verletzte dort mehrere Menschen. Medienberichten zufolge wurde er von der Polizei angeschossen und festgenommen. Das Motiv für den Angriff war zunächst unklar.

Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland

Nach dem Fund eines Waffenlagers in einem Wald bei Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von einem geplanten Anschlag aus. Das sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Berlin. Nach AFP-Informationen steht im Zusammenhang mit dem Waffenfund ein Ukrainer in Rumänien unter Verdacht. Er soll im Auftrag Russlands mit einem weiteren Ukrainer Sabotageakte geplant haben.

Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden

Auch im Saarland dürfen Daten aus Blitzern ohne Speicherung der Rohmessdaten verwertet werden. Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes werde durch eine höherrangige Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt, wie das Saarländische Oberlandesgericht am Freitag in Saarbrücken mitteilte. Temposünder können im Saarland nun trotz Widerspruchs auch dann verurteilt werden, wenn das Messsystem keine Rohdaten speichert. (Az.: 1 Ss (OWi) 112/24)

Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

Bei einem Angriff mit einem Schwert sind in einer Schule in Schweden am Freitag mehrere Menschen verletzt worden. Wie die Behörden der Kleinstadt Fagersta mitteilten, drang ein mit einem Schwert bewaffneter Angreifer in die Brinell-Schule der Stadt ein und verletzte dort mehrere Menschen. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter demnach fest.

Textgröße ändern: