The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade

Nach den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat das Amtsgericht der niedersächsischen Stadt gegen den mutmaßlichen Täter Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen. Das Amtsgericht sei dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, erklärte die Ermittlungsbehörde am Dienstagabend. Der 45-Jährige wurde demnach in eine Haftanstalt gebracht. Zwei tatverdächtige Frauen wurden dagegen auf freien Fuß gesetzt.

Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor

Vier Mitarbeiter von Afrikas führendem Elektro-Motorradbauer Spiro haben den Managern einer Niederlassung des Unternehmens in Uganda schwere Misshandlung vorgeworfen. Die vier Mitarbeiter wurden Anfang Juni in ein Büro in der ugandischen Hauptstadt Kampala einbestellt, wo eine Gruppe hochrangiger Manager sie "schlug, prügelte und auspeitschte", wie aus einer am Dienstag von der ugandischen Anwaltsvereinigung bei der Menschenrechtskommission des Landes eingereichten Beschwerde hervorging.

18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft

Nach der Tötung eines 21-Jährigen in Kassel haben Ermittler den tatverdächtigen jüngeren Bruder des Opfers festgenommen. Der 18-Jährige kam wegen eines Tötungsdelikts in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Dienstag in der hessischen Stadt mitteilte. Er war am Dienstagmorgen bei einer Großfahndung in einer Kleingartenanlage im Stadtteil Waldau gefasst worden. In der Nacht zum Sonntag soll er soll seinen Bruder getötet und in der Nacht zum Dienstag in der Kleingartenanlage zwei weitere Menschen verletzt haben.

Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen

Nach der Bluttat in einer Jugendhilfeeinrichtung mit sechs Toten im niedersächsischen Stade sollen die Ermittlungen "aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Tatgeschehens" von einer eigens eingerichteten Mordkommission übernommen werden. Das teilten die Polizei in Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Stade am Dienstag mit. Erwartet wurde zudem eine Entscheidung über einen Untersuchungshaftbefehl für den nach der Tat am Montag festgenommenen 45-jährigen Verdächtigen.

Textgröße ändern: