The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Polizist bei Streit in Göttingen durch Schüsse verletzt

In Göttingen ist bei einem Streit ein Polizist angeschossen worden. Wie die Polizei mitteilte, war es am Samstagabend in der Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen gekommen. Dabei seien gegen 22.15 Uhr Schüsse gefallen. Ein Polizeibeamter sei schwer verletzt und medizinisch versorgt worden, in akuter Lebensgefahr schwebe er nicht. Eine tatverdächtige Person sei vom Tatort geflüchtet.

Trump feiert seinen 80. Geburtstag mit Käfigkampf vor dem Weißen Haus

Mit einem Käfigkampf vor dem Weißen Haus feiert US-Präsident Donald Trump am Sonntag in Washington seinen 80. Geburtstag. Das Spektakel, bei dem sich Mixed-Martial-Arts-Kämpfer prügeln, soll auf einer eigens vor dem Weißen Haus errichteten Bühne ausgetragen werden (ab 20.00 Uhr Ortszeit; 2.00 Uhr Montag MESZ). Trump spricht von "der großartigsten Show der Welt". Es werden 4000 Gäste auf dem Gelände des Weißen Hauses erwartet, weitere 125.000 Zuschauer vor Großleinwänden außerhalb.

Mögliche Verbindung zu Kushner-Projekt in Albanien: 20 Haftbefehle beantragt

Die Staatsanwaltschaft für Korruption und organisiertes Verbrechen (Spak) in Albanien hat 20 Haftbefehle beantragt, von denen einige in Zusammenhang mit einem Bauprojekt im Umfeld von US-Präsident Donald Trump stehen könnten. Spak teilte am Samstag mit, dass eine Untersuchung des internationalen Kokainhandels die Beteiligung mehrerer Albaner ergeben habe, "die im Verdacht stehen, der Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten und der Einschleusung illegaler Erlöse in die formelle Wirtschaft zu dienen".

Richterlicher Beschluss: Trumps Name von Kennedy Center entfernt

Nach einer richterlichen Entscheidung ist am Samstag der Name von US-Präsident Donald Trump von der Fassade des renommierten Kennedy Centers entfernt worden. Die Kultureinrichtung habe der Gerichtsentscheidung Folge geleistet und "sämtliche physische Beschilderung am Kennedy Center" entfernt, auf der der Name des US-Präsidenten stand, teilte der Geschäftsführer des Kennedy Centers, Matt Floca, am Samstag in einem Gerichtsdokument mit. Ein US-Bundesrichter hatte zuvor den Antrag des Verwaltungsrats des Kennedy Centers sowie des Justizministeriums zurückgewiesen, die Rückbenennung zu stoppen.

Textgröße ändern: