The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Mann in Leipzig wegen Anlagebetrugs zu langer Haftstrafe verurteilt

Wegen Anlagebetrugs im Internet ist ein Mann in Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht der sächsischen Stadt sprach den 41-Jährigen am Donnerstag des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Tödliche Pistolenschüsse auf Cousin: Zehneinhalb Jahre Haft für Mann in Hamburg

Nach tödlichen Pistolenschüssen auf seinen Cousin ist ein Mann in Hamburg zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach den Angeklagten nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstag außerdem wegen weiterer Schüsse auf den Bruder des Getöteten schuldig. Dieser war bei der Tat Ende Oktober 2024 schwer verletzt worden.

Gewaltverbrechen an 71-Jähriger in Schleswig: Sohn in Untersuchungshaft

Nach dem gewaltsamen Tod einer 71-Jährigen im schleswig-holsteinischen Schleswig ist deren Sohn in Untersuchungshaft genommen worden. Der 32-Jährige gelte als dringend tatverdächtig, teilte die Polizei in Flensburg am Donnerstag mit. Er lebte demnach gemeinsam mit seiner Mutter in dem Haus, in dem die 71-Jährige am Dienstag leblos gefunden worden war.

Gericht wertet russlandfreundlichen Onlinebeitrag als Straftat

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat einen russlandfreundlichen Post in einem Onlinenetzwerk als Billigung von Straftaten gewertet. Damit folgte das Gericht einem Urteil des Amtsgerichts Duderstadt, wie das OLG am Donnerstag in der niedersächsischen Stadt mitteilte.

Textgröße ändern: