The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Zeitung: Steigende Gefangenenzahlen führen zu Engpass im Strafvollzug

Angesichts steigender Gefangenenzahlen droht einem Zeitungsbericht zufolge ein Engpass in den deutschen Justizvollzugsanstalten. Nach einer Auswertung der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gibt es aktuell in den deutschen Gefängnissen so wenige Haftplätze wie seit sieben Jahren nicht mehr, wie sie in ihrer Montagsausgabe berichtete.

Vier Jahre Haft für Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen Vergewaltigungen

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Hoiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. In das Hafturteil flossen außerdem Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen, Drohungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein.

Urteilsverkündung gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit

Nach wochenlangem Prozess soll in Oslo am Montag das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit verkündet werden (10.00 Uhr MESZ). Marius Borg Hoiby ist in 40 Punkten angeklagt, unter anderem soll er vier Frauen vergewaltigt haben, während diese schliefen oder bewusstlos waren. Zudem soll der 29-Jährige mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt haben.

Weißes Haus: Käfigkampf-Veranstaltung zu Trumps 80. Geburtstag hat begonnen

In Washington hat die Käfigkampf-Veranstaltung zum 80. Geburtstag von US-Präsident Donald Trump begonnen. Nach Angaben von AFP-Reportern trafen Trump und der befreundete Präsident des Kampfsportverbands Ultimate Fighting Championship (UFC), Dana White, am Sonntagabend (Ortszeit) an der eigens errichteten Freiluftarena am Weißen Haus ein. Kurz zuvor hatte Trump die Einigung auf ein Rahmenabkommen mit dem Iran verkündet.

Textgröße ändern: