The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern

Die schweren Unwetter haben in Deutschland insgesamt zwei Todesopfer gefordert. Am Mittwochabend wurde in Rheinland-Pfalz eine Frau von einem umstürzenden Baum erschlagen, am Donnerstagmorgen in Thüringen ein Mann von herabfallenden Ästen. Für Donnerstagnachmittag und Freitag kündigte der Deutsche Wetterdienst (DWD) weitere vereinzelte Gewitter an.

Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang

Das Landgericht Berlin hat zehn Männer wegen Marihuanaschmuggels im Millionenumfang zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Einer der Hauptangeklagten soll für 15 Jahre und sechs Monate in Haft, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zwei Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Zudem ordnete die Kammer an, dass zwei der Hauptangeklagten jeweils 2,34 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen sollen.

26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil

26 Jahre nach der Tötung einer vierfachen Mutter in München hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Mordurteil gegen den Ehemann bestätigt. Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, wurde die im vergangenen Jahr verhängte lebenslange Haftstrafe rechtskräftig. Die Revision, mit welcher der Angeklagte das Urteil der Vorinstanz anfocht, wurde damit abgewiesen. (Az. 1 StR 120/26)

Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe

Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer Frau im nordrhein-westfälischen Ennepetal hat das Landgericht Hagen ihren Ehemann wegen Mordes verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, wurde dem 54-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe auferlegt. Der Mann hatte laut Gericht Mitte Februar mit einem unbekannten Gegenstand auf den Hals seiner Ehefrau eingewirkt.

Textgröße ändern: