The National Times - Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit


Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Verwaltungsgericht: Kein Wohngeld bei Ablehnung zumutbarer Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit zur Aufbesserung seines Einkommens ablehnt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall bewohnt ein Kläger zur Miete allein ein Einfamilienhaus mit vier Zimmern und 90 Quadratmetern Wohnfläche. (VG 21 K 170/20)

Textgröße ändern:

Der 1959 geborene Mann, ein Informatiker, legte dem zuständigen Berliner Bezirksamt mit dem Antrag auf Wohngeld eine Reihe erfolgloser Bewerbungen vor. Das Verwaltungsgericht wertete die Bewerbungen allerdings als "nichtssagend". Zudem habe der Kläger ein seinem Profil gut entsprechendes Angebot einer Softwarefirma in Niedersachsen von vornherein mit Verweis auf seinen Wohnort Berlin abgelehnt.

Mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel stelle sich das Begehren des Klägers "als unangemessen und sozialwidrig" dar, entschied das Gericht. Er sei in einem Alter, in dem eine Berufstätigkeit mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung noch ohne Weiteres möglich und zumutbar sei. Ernsthafte Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung lasse der Mann nicht erkennen. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Waldbrände in Südwesteuropa: Sorge vor neuer Hitzewelle - Erste Evakuierte kehren zurück

Im Kampf gegen die verheerenden Waldbrände blicken die Einsatzkräfte mit Sorge auf eine neue Hitzewelle: Für Frankreich erwarteten die Meteorologen bereits ab Dienstag, für Spanien ab Mittwoch sengende Temperaturen, teils von mehr als 40 Grad. Die Feuerwehr im Südwesten Frankreichs sah sich im Vorfeld der neuen Hitze in der "Offensive" gegen die Flammen, in Spanien hob die Regierung Evakuierungsanordnungen für 13 Gemeinden auf.

Behörden: Großbrand im französischen Département Gironde "weiterhin stabilisiert"

Der Großbrand im südwestfranzösischen Département Gironde ist trotz eines stellenweisen Wiederaufflammens nach Behördenangaben "weiterhin stabilisiert". Das Feuer breite sich vorerst nicht weiter aus, teilte die zuständige Präfektin Sophie Brocas am Dienstagabend mit. An 14 Stellen seien die Flammen im Tagesverlauf erneut ausgebrochen. Dort habe es bereits zuvor gebrannt.

Mindestens ein Toter bei Erdbeben in Japan - Angst um Verschüttete in Einkaufszentrum

Bei einem schweren Erdbeben im Südwesten Japans ist mindestens ein Mensch ums Leben gekommen. Dutzende weitere Menschen wurden am Dienstag nach dem Einsturz einer Etage eines Einkaufszentrums der Stadt Kashima vermisst, wie japanische Medien berichteten. Der Sender TBS berichtete, es könnte dort eine "beträchtliche Zahl" von Toten geben. Bei dem Beben wurden außerdem mehr als hundert Menschen verletzt. Häuser, Straßen und Brücken stürzten ein, das komplette Ausmaß der Schäden war noch nicht ersichtlich.

Nach Besitz von Kinderpornos: Mann darf erkennungsdienstlich behandelt werden

Zur Vorbeugung weiterer Straftaten darf ein wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilter Mann laut einem Gerichtsurteil erkennungsdienstlich behandelt werden. Die polizeiliche Anordnung unter anderem zur Abnahme von Fingerabdrücken und Anfertigung von Lichtbildern war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz am Dienstag mitteilte. Der Mann war im November 2024 wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie rechtskräftig verurteilt worden.

Textgröße ändern: