The National Times - Wegen Anschlagsplanung verurteilter Islamist wird nicht vorzeitig aus Haft entlassen

Wegen Anschlagsplanung verurteilter Islamist wird nicht vorzeitig aus Haft entlassen


Wegen Anschlagsplanung verurteilter Islamist wird nicht vorzeitig aus Haft entlassen
Wegen Anschlagsplanung verurteilter Islamist wird nicht vorzeitig aus Haft entlassen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Islamist, der 2018 wegen der Vorbereitung eines großen Terroranschlags zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, kommt nicht vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag mit, dass er die Beschwerde des Häftlings gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg ablehnt. Dieses hatte entschieden, dass das verbliebene Drittel der Strafe nicht zu Bewährung ausgesetzt wird. (Az. StB 50/22)

Textgröße ändern:

Es sah keine günstige Prognose bei dem Mann und erklärte, dass er im Interesse der allgemeinen Sicherheit seine Strafe weiter absitzen müsse. Dabei habe es zu Recht wahrgenommen, dass der Verurteilte sich von seiner "dschihadistischen Grundeinstellung" nicht distanziert habe, erklärte der BGH nun.

Seine Persönlichkeitsdefizite seien bislang nicht aufgearbeitet worden. Zudem habe er sich im Gefängnis nicht anstandslos verhalten. Er habe keine berufliche Perspektive und keine sozialen Bindungen.

Der Mann war im November 2018 in Hamburg verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam damals zu dem Schluss, dass er die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) befürworte und in Deutschland einen Bombenanschlag begehen wollte, um ein Klima der Angst zu erzeugen.

Dabei sollten 200 Menschen getötet oder verletzt werden. Im Internet habe er sich Anleitungen und Material für einen Sprengsatz verschafft und mit Versuchen zur Herstellung begonnen. Im Oktober 2019 wurde das Urteil rechtskräftig, nachdem der BGH die Revision des Islamisten abgewiesen hatte.

Wenn ein Verurteilter zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden. In manchen Fällen ist das auch schon nach der Hälfte der Zeit möglich. Ein Gericht entscheidet im Einzelfall, ob eine vorzeitige Entlassung zu verantworten ist.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: