The National Times - Biden lehnt Trump-Ersuchen zur Geheimhaltung von Besucherprotokollen des Weißen Hauses ab

Biden lehnt Trump-Ersuchen zur Geheimhaltung von Besucherprotokollen des Weißen Hauses ab


Biden lehnt Trump-Ersuchen zur Geheimhaltung von Besucherprotokollen des Weißen Hauses ab
Biden lehnt Trump-Ersuchen zur Geheimhaltung von Besucherprotokollen des Weißen Hauses ab

Im Streit um die Herausgabe von Informationen zur Kapitol-Erstürmung hat der frühere US-Präsident Donald Trump erneut eine Niederlage einstecken müssen. Sein Nachfolger Joe Biden wies das Nationalarchiv am Mittwoch an, Aufzeichnungen über die Besucher des Weißen Hauses an den parlamentarischen Ausschuss zu schicken, der die Hintergründe des Sturms auf das Kongressgebäude vor rund einem Jahr untersucht. Trump wollte den Schritt mit dem Verweis auf das Exekutivprivileg des Präsidenten verhindern.

Textgröße ändern:

In den Besucherprotokollen seien "Termin-Informationen" zu Besuchern des Weißen Hauses vermerkt - auch für den Tag der Kapitol-Erstürmung am 6. Januar 2021, heißt es in dem Schreiben der Rechtsberaterin des Weißen Hauses, Dana Remus, an den Direktor des Nationalarchivs.

Trump hatte argumentiert, dass er als früherer Präsident ein sogenanntes Exekutivprivileg besitze und deswegen eine Herausgabe der im Nationalarchiv gelagerten Dokumente blockieren könne.

"Der Präsident hat festgestellt, dass die Geltendmachung des Exekutivprivilegs nicht im Interesse der Vereinigten Staaten liegt und daher in Bezug auf diese Unterlagen und Teile davon nicht gerechtfertigt ist", schrieb Remus in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Schreiben. Die Biden-Regierung lege solche Besucherprotokolle abgesehen von wenigen Ausnahmen freiwillig monatlich offen. Ähnlich habe es der direkte Vorgänger von Trump, Barack Obama, gehalten.

Der vom Repräsentantenhaus eingesetzte Untersuchungsausschuss will unter anderem mit Hilfe der Unterlagen die genauen Hintergründe der Attacke auf das Kapitol am 6. Januar 2021 aufdecken. Unter anderem soll die Rolle geklärt werden, die Trump und seine Mitarbeiter bei dem Vorgang spielten.

Die Zeit drängt: Der Ausschuss will Erkenntnisse noch vor den Kongresswahlen im Herbst veröffentlichen. Derzeit wird erwartet, dass die Republikaner nach den Wahlen die Kontrolle über das Repräsentantenhaus zurückgewinnen und die Arbeit des Ausschusses zunichte machen könnten.

Radikale Trump-Anhänger hatten das Kapitol gestürmt, als dort der Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom 3. November 2020 zertifiziert werden sollte. Der Sturm auf den Sitz des Kongresses mit fünf Toten sorgte weltweit für Entsetzen und gilt als schwarzer Tag in der Geschichte der US-Demokratie.

R.Evans--TNT

Empfohlen

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Inmitten des Krieges ist ein französisches Paar nach drei Jahren Haft im Iran freigekommen und zur Rückkehr nach Frankreich aufgebrochen. "Es ist eine große Erleichterung für uns alle und natürlich auch für ihre Familien", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Sultanat Oman für seine Vermittlung im Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris.

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Macron: Zwei im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind frei und haben das Land verlassen. "Cécile Kohler und Jacques Paris sind nach dreieinhalb Jahren Haft im Iran auf dem Weg nach Frankreich", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Oman für seine Vermittlung.

Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft

In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Textgröße ändern: