The National Times - Stuttgart plant autofreie Schulzone und zeitweise gesperrte Schulstraßen

Stuttgart plant autofreie Schulzone und zeitweise gesperrte Schulstraßen


Stuttgart plant autofreie Schulzone und zeitweise gesperrte Schulstraßen
Stuttgart plant autofreie Schulzone und zeitweise gesperrte Schulstraßen

Stuttgart will gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis verringern. Vor drei Schulen sind eine dauerhafte Schulzone beziehungsweise zeitweise Straßensperrungen geplant.

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Die Stadt Stuttgart will den Autoverkehr vor mehreren Schulen einschränken, um Schulwege sicherer zu machen. Im Mittelpunkt stehen Fahrzeuge, mit denen Eltern ihre Kinder direkt bis vor den Eingang bringen. Gerade in engen Straßen entstehen dadurch unübersichtliche Situationen.

An der Eichendorffschule in Bad Cannstatt soll der Ebitzweg vollständig autofrei werden. Die enge Stichstraße ist als Schulzone und damit als Fußgängerbereich vorgesehen. Eltern dürften ihre Kinder dort nicht mehr mit dem Auto absetzen. Der Umbau soll rund 600.000 Euro kosten und umfasst auch neue Bäume sowie eine attraktivere Gestaltung des Umfelds.

Eine Umsetzung ist voraussichtlich erst über den Doppelhaushalt 2028/29 möglich. Schneller sollen Maßnahmen an der Riedseeschule in Möhringen und der Rappachschule in Weilimdorf greifen. Dort plant die Stadt für Ende 2026 die ersten Schulstraßen. Die betroffenen Abschnitte werden zu Beginn und am Ende des Schultags zeitweise für Autos gesperrt.

Nach Angaben der Stadt kommt es vor den Schulen immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen. Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße hinter parkenden Fahrzeugen oft schlecht zu erkennen. Rangierende Autos und geöffnete Türen erhöhen das Risiko zusätzlich.

Die Zahl der registrierten Schulwegunfälle in Stuttgart sank zuletzt: 2025 wurden 18 Fälle gezählt, im Jahr zuvor waren es 28. In Baden-Württemberg insgesamt stieg die Zahl dagegen auf 415 Unfälle.

Die Stadt verfolgt das Ziel, dass Kinder ihren Weg möglichst selbstständig bewältigen. Eltern können die Strecke zunächst gemeinsam mit ihnen üben, Gefahrenstellen erklären und später mit größerem Abstand begleiten. Schulwegpläne und Laufgemeinschaften können dabei helfen.

Für den Schulweg besteht grundsätzlich Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Ob ein Kind allein mit dem Fahrrad fahren kann, hängt nicht nur vom Alter ab. Es sollte sein Rad sicher beherrschen, Verkehrsregeln kennen, Gefahren erkennen und auf unerwartete Situationen reagieren können. Häufig gelten neun bis zehn Jahre als grobe Orientierung.

C.Blake--TNT

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