The National Times - Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus

Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus


Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus
Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus / Foto: © AFP/Archiv

Wenn Eltern für ihr Kind keinen Betreuungsplatz finden, können sie auch die vier zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate des Elterngeld Plus nicht bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Ob in einer solchen Konstellation wegen des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ein Schadenersatzanspruch gegen die jeweilige Kommune bestehen kann, hatten die Kasseler Richter nicht zu entscheiden. (Az. B 10 EG 1/23 R und B 10 EG 2/23 R)

Textgröße ändern:

Das Elterngeld Plus ist eine Alternative zum regulären Elterngeld - insbesondere für Paare, die beide Zeit zur Kinderbetreuung aufwenden wollen. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer Betreuungseinrichtung ist und die Eltern nicht oder jeweils höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Zahlungen sind generell halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, dafür gibt es das Elterngeld Plus jedoch für bis zu 28 statt für bis zu 14 Monate.

Arbeiten beide Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kommen laut gesetzlicher Regelung vier Monate sogenannter Partnerschaftsbonus dazu. Dieser Bonus ist auch im Anschluss an das reguläre Elterngeld möglich.

So lag der Fall hier. Die klagenden Eltern aus Mainz hatten 14 Monate Basiselterngeld bezogen. Für den 15. bis 18. Lebensmonat ihres Kindes wollten sie die vier Bonusmonate des Elterngeld Plus anschließen. Dies hatte die Stadt Mainz zunächst auch so bewilligt.

Für ihren schwerbehinderten, an einer Entwicklungsstörung und einem Anfallsleiden leidenden Sohn hatten die Eltern aber noch keinen Betreuungsplatz gefunden. Die Stadt hatte diesen erst ab dem 26. Lebensmonat des Kindes angeboten. Die ursprünglich erfolgte Bewilligung der Bonusmonate nahm sie deshalb wieder zurück.

Die Klagen beider Eltern hiergegen blieben ohne Erfolg. Mit den Bonusmonaten habe der Gesetzgeber eine partnerschaftliche Rollenverteilung unterstützen und den Wiedereinstieg beider Eltern in den Beruf erleichtern wollen. Dies sei nicht erfüllt, wenn ein Elternteil zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben müsse.

Die obersten Sozialrichter wiesen aber darauf hin, dass sich aus dieser Situation Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Mainz ergeben könnten. Zuständig für die Klärung seien allerdings die Zivilgerichte. Ein solcher Schadenersatzanspruch könnte dann neben dem Elterngeld Plus auch noch den entgangenen Lohn umfassen.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Nach Tat in Graz: Gewerkschaft der Polizei für strengeres deutsches Waffenrecht

Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule mit zehn Todesopfern hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) strengere Regeln im deutschen Waffengesetz gefordert. Deren Vorsitzender Jochen Kopelke sagte der "Rheinischen Post" vom Donnerstag, nötig sei ein "einfacheres und strengeres Waffenrecht, um Schusswaffen und Messer aus der Öffentlichkeit zu verbannen". Insgesamt sei das deutsche Waffenrecht zu komplex und unverständlich.

Landesweite Trauer in Österreich nach Amoklauf an Grazer Schule

Mit einer Schweigeminute hat Österreich am Mittwoch der Todesopfer des Amoklaufs an einer Grazer Schule gedacht. Bewohner der zweitgrößten Stadt des Landes umarmten sich, weinten und legten Blumen und Kerzen oder Briefe an die Opfer in Kirchen und vor der Oberschule ab, wo ein 21-jähriger ehemaliger Schüler am Vortag neun Schüler und eine Lehrerin erschossen hatte. Über das Motiv des Täters herrschte weiter Unklarheit.

Bericht: Habeck geht als Gastdozent an US-Universität Berkeley

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht laut einem Bericht des Magazins "Focus" als Gastdozent an die renommierte kalifornische Universität Berkeley. Dem Bericht zufolge wurde Habeck dort bereits intern angekündigt. Aktuell ist Habeck Mitglied des Bundestages und dort im Auswärtigen Ausschuss insbesondere für die transatlantischen Beziehungen zu den USA zuständig.

US-Richterin blockiert vorerst Einreiseverbote für ausländische Harvard-Studenten

Eine US-Bundesrichterin hat die von Präsident Donald Trump verkündeten Einreiseverbote für neue ausländische Studenten der Eliteuniversität Harvard vorerst blockiert. Richterin Allison Burroughs erklärte am Donnerstag, der Hochschule drohe "sofortiger und irreparabler" Schaden. Sie setzte die Anordnung für Einreiseverbote deswegen vorübergehend außer Kraft.

Textgröße ändern: